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Höchstspannungsleitung von Transet BW

Rechtsanwalt erkennt Abwägungsmängel: Bürger aus Weitenung klagen gegen Stromtrasse

Vier Bürger aus Weitenung klagen nun gegen die geplante Stromtrasse vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Bereits Ende Juli hatte die Stadt Bühl ihre Klage abgeschickt.

Strom Weitenung
Streitfall Abstand: Wie weit die künftige Höchstspannungstrasse von Weitenung entfernt ist, ist ein wesentlicher Punkt der in Leipzig eingereichten Klage. Foto: Bernhard Margull

Vier direkt am Ortsrand wohnende Weitenunger klagen vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gegen den Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Karlsruhe zur Höchstspannungsleitung von Transnet BW.

Als Prozessbevollmächtigter hat der Bühler Rechtsanwalt Bernd Reichert die Klage eingereicht und den Antrag auf aufschiebende Wirkung gestellt. Bereits Ende Juli hatte die Stadt Bühl laut Oberbürgermeister Hubert Schnurr (FW) ihre Klage abgeschickt.

Das Prozesskostenrisiko in Weitenung trage die Bürgerinitiative, wie deren Sprecher Bernd Schorpp sagte. Sie hat sich 2016 zusammengefunden und sich seither dafür eingesetzt, die künftige Trasse weiter von der Bebauung abzurücken als vom Netzbetreiber vorgesehen. Sein Motiv, so Schorpp, sei die „Verantwortung gegenüber Kindern und Enkeln. Ich möchte in den Spiegel schauen und sagen können: Wir haben alles versucht, was möglich war.“

Es sei ihm absolut unverständlich, wie ein Regierungspräsidium eine Entscheidung treffen könne, „die die Gesundheit der Bürger nicht ausreichend berücksichtigt“.

Mikrotesla: Verdacht auf erhöhtes Leukämierisiko

Die Initiative befürchte auch einen weiteren Ausbau der Leitung. Als er 1992 in Weitenung gebaut habe, sei bei Messungen des niederfrequenten Magnetfelds ein Wert von deutlich unter einem Mikrotesla festgestellt worden.

2016 habe dieser Wert erstmals bei einem Mikrotesla gelegen, und mit der neuen Trasse dürften es mindestens fünf bis sechs werden. Das seien zwar Zahlen weit unter den deutschen Grenzwerten, andererseits zeigten Studien, dass gerade bei Kindern schon bei Werten von 0,3 bis 0,4 Mikrotesla der Verdacht auf ein erhöhtes Leukämierisiko bestehe.

Die Gesundheitsbeeinträchtigungen, die mit dem elektromagnetischen Feld, den anlagebedingten Umweltauswirkungen und den betriebsbedingten Schallimmissionen einhergingen, thematisiert auch Bernd Reichert in seiner Begründung.

Das Regierungspräsidium räume dies im Planfeststellungsbeschluss selbst ein. „Weiter ist dort zu lesen, dass diese Gesundheitsbeeinträchtigung vermieden werden könnte, indem man einen größeren Abstand einhält“, schreibt Reichert. Dennoch sei die Verlegung der Trasse nicht eingeplant worden.

Fachanwalt erkennt Abwägungsmängel

Der Fachanwalt für Verwaltungsrecht erkennt „grobe Abwägungsmängel“, die offensichtlich Einfluss auf das Ergebnis der Planfeststellung gehabt hätten.

Den Anwohnern müsse geholfen werden, ist sich Reichert sicher: „Es gibt keinen Grund, die Antragsteller der Gefahr des verstärkten elektromagnetischen Feldes (380 kV) und den anlagebedingten Umweltauswirkungen sowie den betriebsbedingten Schallimmissionen auszusetzen, wo es ohne Probleme Alternativen, nämlich Heranrücken der Stromtrasse an die Autobahn, gibt, und die Kosten hier auf Grund der Dauer der Stromtrasse und der Belastung der Generationen von Bürgern vernachlässigt werden müssen.“ Der Verzicht auf die Verlegung der Trasse sei mit Blick auf Gesundheitsbeeinträchtigungen ein „grober Verstoß der Rücksichtnahme, das nachbarschützend ist“.

Reichert bekräftigt, was die Bürgerinitiative stets betont: Es geht nicht gegen die Höchstspannungsleitung an sich, sondern den konkreten Trassenverlauf. „Ihnen ist klar, dass die Energieversorgung eine große Bedeutung für die Gesellschaft spielt“, heißt es in der anwaltlichen Begründung.

„Im vorliegenden Fall haben wir aber den Sonderfall, dass ohne große Mühe und großen wirtschaftlichen Aufwand die Antragsteller geschützt werden können.“ Im Gespräch kritisiert Bernd Schorpp, dass der Netzbetreiber auf die Vorschläge der Bürgerinitiative nicht eingegangen sei: „Transnet BW hat sich den Alternativen verweigert und war nie kompromissbereit.“

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