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20-Jährige umgebracht

Revision eingelegt: Bühlertaler Mordprozess könnte neu aufgerollt werden

Dieses Verbrechen hat ganz Mittelbaden geschockt: Ein 25-jähriger Mann kam offenbar nicht damit klar, dass sich seine Freundin von ihm getrennt hatte und erwürgte sie. Das Landgericht Baden-Baden verurteilte ihn zu lebenslanger Haft. Der Bühlertaler Mordprozess könnte nun neu aufgerollt werden, denn der Anwalt des Täters hat Revision gegen das Urteil eingelegt.

Hinter Gitter: Mindestens 15 Jahre müsste ein 25-jähriger Mann einsitzen, der in Bühlertal seine Ex-Freundin erwürgte, wenn das BGH die Revision zurück weist.
Hinter Gitter: Mindestens 15 Jahre müsste ein 25-jähriger Mann einsitzen, der in Bühlertal seine Ex-Freundin erwürgte, wenn das BGH die Revision zurück weist. Foto: dpa

„Ich sehe kein Mordmerkmal“, sagt der Rechtsanwalt Gerhard M. Bräuer. Für ihn war es eine Tötung im Affekt und er schließe Heimtücke aus. Jetzt wartet der Verteidiger erst einmal auf die schriftliche Urteilsbegründung des Gerichts. Liegt diese vor, „haben wir einen Monat Zeit, die Revision zu begründen“.

BGH in Karlsruhe entscheidet, wie es weitergeht

Die komplette Akte geht dann an den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Dann geschieht folgendes: Am obersten Gericht der Bundesrepublik Deutschland im Bereich der Zivil- und Strafrechtspflege wird das Urteil gelesen, ebenso das Hauptverhandlungs-Protokoll und die Revisionsbegründung, erläutert Michael Klose, Erster Staatsanwalt und Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Baden-Baden.

Dabei werde überprüft, ob im Urteil Widersprüche oder fachliche Fehler sind. Ein Widerspruch wäre zum Beispiel, wenn der Angeklagte jemanden erwürgt habe, dann aber wegen Diebstahls schuldig gesprochen würde.

Selbst ein Freispruch wäre theoretisch möglich

In der Folge gibt es drei Möglichkeiten, wie der Bundesgerichtshof verfahren kann: Es kann die Revision als unbegründet verwerfen, dann hat das Urteil Bestand. Das BGH kann aber auch den Richterspruch als falsch erkennen. Dann würde er aufgehoben werden und der Angeklagte wird freigesprochen.

Zudem könnte das BGH das Urteil als fehlerhaft zurückverweisen – und zwar, so Klose, entweder an die Auffangkammer des Landgerichts Baden-Baden oder an ein anderes Landgericht, zum Beispiel in Karlsruhe.

Landgericht verurteilt Täter zu lebenslanger Haft

Die Große Strafkammer des Landgerichts Baden-Baden verurteilte den Angeklagten wegen Mordes zu lebenslanger Haft. Das heißt, der Täter müsste bei einem rechtskräftigen Urteil in der Regel für mindestens 15 Jahre hinter Gitter.

Unter großem Publikumsinteresse hat am Montag vor dem Landgericht in Baden-Baden der Mordprozess gegen einen 24-Jährigen begonnen. Er soll in Bühlertal seine Ex-Freundin ermordet haben.
Unter großem Publikumsinteresse hat am Montag vor dem Landgericht in Baden-Baden der Mordprozess gegen einen 24-Jährigen begonnen. Er soll in Bühlertal seine Ex-Freundin ermordet haben. Foto: pr (Archiv)

Absatz 1 des Paragrafen 211 (Mord) des Strafgesetzbuchs (StGB) besagt: „Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.“

In Paragraf 2 wird das Verbrechen definiert: „Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.“

Lebenslange Freiheitsstrafe kann nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden

Nach diesen 15 Jahren kann die Freiheitsstrafe nach deutschem Strafrecht zur Bewährung ausgesetzt werden. Je nach Schwere der Schuld und abhängig von der Psyche des Täters kann es allerdings Abweichungen geben.

Gibt es kein Mordmerkmal, spricht man im Strafrecht von Totschlag (Paragraf 212, StGB): „Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft“, so Absatz 1. Allerdings, so Absatz 2, sei in besonders schweren Fällen auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.

Das Beziehungsdrama im beschaulichen Bühlertal schockte damals die ganze Region. Nach rund einem halben Jahr, so wurde im Prozess deutlich, hatte die junge Frau mit dem heute 25-Jährigen Schluss gemacht.

Der versuchte die zerbrochene Partnerschaft noch einmal zu kitten. Erfolglos. Bei der Übergabe diverser persönlicher Dinge hat der der Mittzwanziger dann seine ehemalige Freundin erwürgt. Die Frau war zum Zeitpunkt der Tat 20 Jahre alt.

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