Als die Beamten des Hauptzollamts am Gepäck des 40-jährigen Mannes zu schaffen machten, wurden sie schnell fündig und zogen das Springmesser heraus. Wie die Polizei mitteilte, handelt es sich dabei nach dem deutschen Waffengesetz um einen verbotenen Gegenstand.
Die Beteuerungen des Mannes, wonach er das Messer nur „zum Vespern“ nutze, halfen nichts: Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet und das Springmesser sichergestellt.
Da der 40-Jährige keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, erhoben die Beamten zusätzlich eine Strafsicherheitsleistung von 300 Euro. Nachdem er diese bezahlt hatte, setzte er seine Reise fort.