Der Hitler-Vergleich gegenüber Bürgermeister Helmut Pautler hat für Willibert König (CDU) Konsequenzen. Er wurde vorläufig zum 30. Juni aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als Ortsvorsteher des Ortsteils Stollhofen entfernt.
Während das eingeleitete Strafverfahren bei der zuständigen Staatsanwaltschaft in Karlsruhe noch geprüft wird, muss das Landratsamt Rastatt als Rechtsaufsichtsbehörde der Gemeinde Rheinmünster bis spätestens Ende Juli die Gesetzmäßigkeit der Verfügung bestätigen oder die Verfügung beanstanden.
Der Stollhofener Ortsvorsteher hatte nach mehrmaliger Missachtung von Anweisungen aus dem Rheinmünsteraner Rathaus in einer E-Mail Bürgermeister Helmut Pautler (parteilos) mit dem Wortlaut „Heil dem Führer aus der Pfalz“ konfrontiert.
Da es sich hierbei um den Tatbestand des Verbreitens von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen handeln könnte, wurde unverzüglich das Landratsamt informiert und auch Strafanzeige gegen den Ortsvorsteher gestellt. Gleichzeitig leitete Pautler als Dienstvorgesetzter und in seiner Funktion als Disziplinarbehörde gegen König ein Disziplinarverfahren ein.
Im Rahmen der Anhörung habe König den gegen ihn erhobenen Vorwurf eingeräumt, wie der von der Gemeinde Rheinmünster beauftragte Rechtsanwalt informierte.
Landratsamt wertete Hitler-Vergleich lediglich als Beleidigung
Bereits frühzeitig wurde das Landratsamt Rastatt über den Sachverhalt und den Hitler-Vergleich informiert. Nach Auskunft des von der Gemeinde beauftragten Rechtsanwalts habe das Landratsamt die Äußerung des Ortsvorstehers lediglich als inakzeptable Beleidigung bewertet. Eine Bestätigung der Rechtmäßigkeit der Verfügung sei nicht in Aussicht gestellt worden. Vielmehr werde auf eine Zurückstellung der Disziplinarmaßnahme bis zum rechtskräftigen Strafurteil verwiesen.
Währenddessen rückt der von der Gemeinde beauftragte Rechtsanwalt den seit 3. April dieses Jahres rechtskräftigen Paragraphen 188 im Strafgesetzbuch in den Blick, der sich ausdrücklich auf Beleidigungen gegen im politischen Leben stehende Personen wie hierbei auch gegen den Bürgermeister bezieht.
Die Pressestelle des Landratsamtes Rastatt teilte auf Nachfrage mit, dass nach Paragraph 14 Landesdisziplinargesetz die tatsächlichen Feststellungen eines rechtskräftigen Urteils eines Strafverfahrens für ein Disziplinarverfahren, das denselben Sachverhalt zum Gegenstand hat, bindend seien. Entsprechend werde das Disziplinarverfahren ausgesetzt und zunächst die Entwicklung des Verfahrens bei der Staatsanwaltschaft abgewartet. Nach Auffassung des von der Gemeinde beauftragten Juristen hat das Strafverfahren jedoch keinen Einfluss auf das Disziplinarverfahren. Sollte das Landratsamt die Verfügung beanstanden, könnte die Gemeinde Rheinmünster beim Verwaltungsgericht Karlsruhe hiergegen klagen.
Nach Hitler-Vergleich: Ortsvorsteher muss Schlüssel abgeben
Willibert König wurde zwischenzeitlich aufgefordert, die Schlüssel der Ortsverwaltung abzugeben. Die Amtsgeschäfte als Stollhofener Ortsvorsteherin übernimmt Melanie Schaan (SPD). König selbst ist weiterhin als gewählter Gemeinderat für die CDU sowie als CDU-Stadtverbandsvorsitzender im Amt. „Wir haben als CDU-Fraktion keine Stellungnahme abzugeben“, sagte Fraktionsvorsitzender Benjamin Koch auf Nachfrage.
Hubertus Stollmaier, SPD-Fraktionsvorsitzender, sagte, seine Fraktion habe in einem persönlichen Gespräch mit Willibert König dessen Äußerungen mit aller Deutlichkeit verurteilt. Während die BfR-Fraktion in einer Pressemitteilung bereits den Rücktritt von König aus dem Gemeinderat forderte, betonte Katharina Nöltner (Grüne), man lehne solche Äußerungen mit aller Entschiedenheit ab und könne solche Nazi-Vergleiche niemals tolerieren.