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Wegen Mordes bereits verurteilt

Urteil steht fest: Mehrfach vorbestrafter Rastatter hat Lebensgefährtin beraubt und geschlagen

Ein Mann aus Rastatt wurde verurteilt, nachdem er seine Partnerin mehrmals geschlagen, beraubt und beleidigt haben soll. Der Täter war bereits in der Jugend wegen Mordes verurteilt worden.

Schatten auf dem Boden: Mann erhebt Hand gegen Frau
Drei gerichtliche sogenannte Gewaltschutzbeschlüsse waren gegen den Mann verhängt worden, nach denen es ihm verboten war, sich der Frau zu nähern oder Kontakt aufzunehmen. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa/Symbolfoto

Ein 34 Jahre alter Mann aus Rastatt hat seine Lebensgefährtin überfallen, beraubt, geschlagen und bedroht. Dafür muss er nun zwei Jahre und vier Monate ins Gefängnis.

Bei seinem Urteil folgte das Schöffengericht am Amtsgericht Baden-Baden im Wesentlichen den Ausführungen von Staatsanwalt Andreas Staffhorst.

Der hatte nach der Beweisaufnahme die Anklage bestätigt gesehen. Demnach arbeitete und lebte die Geschädigte im Dezember 2020 in Rheinmünster. Gemeinsam mit einer Arbeitskollegin war sie am 13. des Monats gegen 21.30 Uhr auf dem Nachhauseweg, als unvermittelt ihr früherer Partner, der 2006 schon zu einer Jugendstrafe wegen Mordes verurteilt worden war, vor ihr stand.

Begleiterin des Opfers verfolgt Täter

„Er kam um die Ecke, hat sofort geschrien und uns beide auf den Boden geschmissen“, sagte die Frau aus, die als Zeugin geladen war. Zuvor hatte er ihr mit der Faust auf das linke Ohr geschlagen. „Er hat immer auf den Kopf geschlagen“, berichtete die Pflegefachkraft von den jahrelangen Gewalterfahrungen mit ihrem früheren Freund. So auch an diesem Abend, außerdem schrie er sie an, er wolle Geld und beleidigte sie.

In dem Gerangel gelang es dem Angeklagten, den Einkaufskorb der Geschädigten zu entwenden und zu fliehen. Darin befanden sich neben ihren Hausschlüsseln auch ihr Geldbeutel mit Kredit- und EC-Karten. Die Begleiterin der Frau nahm die Verfolgung des Flüchtenden auf und es gelang ihr sogar, dem Mann den Korb wieder abzunehmen. „Als er hatte, was er wollte, hat er losgelassen“, sagte die 32-Jährige aus. Anwohner hatten inzwischen die Polizei benachrichtigt, der Angeklagte konnte aber zunächst nicht gefunden werden.

Etwa zwei Stunden später schickte er eine Whatsapp-Nachricht an die Geschädigte. Der Wortlaut der Nachricht lautete: „Ich will mein Geld, Du Hure, ich töte Dich“. Nach Ansicht des Gerichtes reagierte der Angeklagte damit auf seine kurz zuvor gescheiterten Versuche, mit den erbeuteten Kreditkarten Waren im Internet zu bestellen. Die Versuche misslangen jedoch, weil die Geschädigte die Karten sofort hatte sperren lassen. Später wurde festgestellt, dass der Mann in 13 Fällen versucht hatte, Waren im Wert von mehr als 2.000 Euro zu bestellen.

Rastatter verletzte Lebensgefährtin schwer am Ohr

Den Satz „Ich will Geld, Du Hure“ wertete das Gericht als räuberische Erpressung in Tateinheit mit Beleidigung. In dem tätlichen Angriff auf seine frühere Lebenspartnerin sahen die beiden Schöffen und Richter David Metz die Tatbestände des Raubes sowie der Körperverletzung erfüllt.

Im Zuge der Beweisaufnahme hatte sich gezeigt, dass der Angeklagte der Frau das Leben in den vergangenen Jahren zur Hölle gemacht hatte. Insgesamt drei gerichtliche sogenannte Gewaltschutzbeschlüsse waren gegen ihn verhängt worden, nach denen es ihm verboten war, sich der Frau zu nähern oder Kontakt aufzunehmen.

Weil er sich daran nicht gehalten hatte, wurde er in einem früheren Prozess zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt, die er versuchte, von der Geschädigten einzufordern. Einmal verletzte er sie so schwer, dass sie an einem Ohr genäht werden musste.

Mann schickt Opfer 186 Wut-Nachrichten über Nacht

Die Wut des Mannes muss beträchtlich gewesen sein. „An einem Morgen bin ich aufgewacht und hatte 186 Nachrichten von ihm auf dem Handy“, berichtete die Frau. Einmal hatte er geschrieben: „Ein Messer ist schnell in deinem Kopf oder Hals.“

Richter Metz bescheinigte dem Angeklagten in seiner Urteilsbegründung ein wohl grundsätzliches „Auflehnen gegen die Rechtsordnung“. Gegen den Angeklagten sprachen zudem insgesamt elf Vorstrafen. Am schwersten wog eine Tat aus dem Jahr 2006. Damals hatte der Angeklagte einen Mord begangen und war zu einer Jugendstrafe von neun Jahren verurteilt worden.

„Wenn jemand wegen Mordes verurteilt wurde, dann muss man Bedrohungen dieser Person ernst nehmen“, erklärte Staatsanwalt Staffhorst mit Blick auf die Geschädigte, die wohl jahrelang mit der Erwartung eines Angriffes des Angeklagten leben musste.

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