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Anzeige bei der Staatsanwaltschaft

Sexueller Übergriff? Ordinariat suspendiert Bühler Pfarrer

Das Erzbischöfliche Ordinariat Freiburg hat einem Bühler Pfarrer die Ausübung seiner priesterlichen Dienste untersagt. Der Grund ist der Vorwurf einer sexuellen Grenzverletzung in den 90er Jahren.

Pfarrkirche St. Peter und Paul Bühl
Pfarrkirche St. Peter und Paul Bühl Foto: Ulrich Coenen

Das Erzbischöfliche Ordinariat Freiburg hat einem Bühler Pfarrer die Ausübung seiner priesterlichen Dienste untersagt. Darüber hat am Freitag das Ordinariat informiert. Der Geistliche habe zuvor Erzbischof Stefan Burger um eine Entpflichtung vom priesterlichen Dienst gebeten.

In den vergangenen Tagen habe eine Person gegenüber dem Ordinariat Vorwürfe gegen den Mann erhoben. Dabei gehe es um eine „sexuelle Grenzverletzung“ während dessen Zeit als Internatsseelsorger an der Heimschule Lender in Sasbach zu Beginn der 90er Jahre.

Unabhängig vom Ergebnis der Untersuchungen will der Pfarrer nicht mehr in sein Bühler Amt zurückkehren. Neben einem kirchenrechtlichen Verfahren muss sich der Mann auch auf Ermittlungen der Staatsanwaltschaft einstellen, dort ist eine Anzeige eingegangen.

Im vergangenen Jahr hatte der Freiburger Erzbischof Stephan Burger davor gewarnt, bei der Aufarbeitung der Fälle sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen in der katholischen Kirche nachzulassen.

Die bisherige Bilanz gebe keinen Grund zur Entwarnung, hatte er betont: „Der ungeschönte Blick zeigt, wie umfassend das Versagen seitens der Institution Kirche war und wie viel Arbeit noch vor uns liegt.“ Missbrauchstaten seien vertuscht, Akten vernichtet worden

(mit dpa)

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