„Ein historischer Moment“, hofft Ortsvorsteher Ulrich Hildner dank des einstimmig gefassten Beschlusses, dass hier über kurz oder lang nicht nur mehrere Einfamilien- sondern auch zwei Mehrfamilienhäuser entstehen werden. Einiges davon kann unter der Regie der Stadt geschehen, weil mehr als ein Drittel der Grundstücksfläche in deren Eigentum übergehen soll, wie den Erläuterungen von Stadtplanerin Stefanie Ganter zu entnehmen war.
Die 19 Bauplätze, die je rund 570 Quadratmeter umfassen sollen, bringen jedoch nicht nur die Freiheit mit sich, hier bald bauen zu können. Für die potenziellen privaten Bauherren gibt es selbstredend auch eine Realisierungspflicht. Die heiß begehrten Baugrundstücke liegen zu lassen, will man tunlichst vermeiden. So gibt es die Auflage, dass die zugeteilten Areale innerhalb von fünf Jahren zu bebauen sind. Und zwar auf eine Weise, die verträglich ist mit der Umgebung.
So soll etwa die Erschließung des Neubaugebietes ab der Weinstraße laut Stefanie Ganter L-förmig in Richtung Heiligensteinstraße erfolgen. Das soll der Form des Areals Rechnung tragen, das sich in zwei Abschnitte gliedert, für die es unterschiedliche Planungsvorstellungen gibt. So darf es entlang der Weinstraße im sogenannten Abschnitt A fünf bis acht Wohneinheiten pro Gebäude sowie eine Tiefgarage geben, während in Teil B die Einfamilienhäuser entstehen sollen, die allerdings auch über eine Einliegerwohnung verfügen dürfen.
Klares Nein für Schottergärten und Unkrautvliese
Die Losenbergstraße ist in dieses Konzept nicht mit eingebunden, sprich es wird von dort aus weder ein Ein- noch eine Ausfahrtmöglichkeit geben. Auch will man bei der Bebauung eine Art Übergangspuffer schaffen, der letztlich auch zur harmonischeren Einbindung des Areals beitragen soll. So sind bei der Bebauung mindestens vier Meter Abstand zur angrenzenden Landschaft einzuhalten. Auch andere optische und ökologische Aspekte wurden bei der Planung bedacht.
Ein klares „Nein Danke“ gab es in Richtung Schottergärten, die hier ebenso tabu sein werden wie Unkrautvliese. Obendrein sollen Carports und Garagen eine Dachbegrünung erhalten. Keine Frage, dass außerdem Gabionen und andere unnatürlich wirkende Varianten zur Errichtung von Stützmauern, wie etwa Pflanzringe, untersagt sind.
Das ökologische Ansinnen wird abgerundet durch Zisternen auf eigenem Grund, die Auflage Brutplätze in den eigenen Gärten zu schaffen, was etwa durch Totholz oder Reisighaufen geschehen kann. Außerdem dürfen Zäune nicht höher als ein Meter sein.
Aus dem Kreis der Räte wurde angeregt, dass ökologisch sinnvolle Maßnahmen nicht nur vorzugeben sind. Wichtig sei es auch, dass man die Einhaltung dieser Auflagen überprüfe, da die Vergangenheit gezeigt habe, dass sie nicht zwingend eingehalten würden, wie etwa in der „Sommerbühn“.