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Stinkendes Ärgernis in Bühl

Tretminen auf der Gassi-Strecke

Tretminen auf Bürgersteigen und in Grünanlagen sind ein Ärgernis. In Bühl dürfte es die eigentlich nicht geben. Die Polizeiverordnung verlangt, dass Hundehalter die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner unverzüglich wegräumen müssen. Das interessiert allerdings nicht jeden, vor allem wenn er sich unbeobachtet fühlt.

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Dieser Hundehalter greift mit einem Hundekotbeutel nach einem Hundehaufen. Leider ist das in Bühl nicht immer und überall üblich. Foto: Christoph Schmidt

„Das ist eine riesige Sauerei!“ Der BNN-Leser ist angesichts der zahlreichen Tretminen im Umfeld des Bühler Klosterkindergartens stinksauer. „Hundekot im direkten Umfeld von Kindergärten geht gar nicht“, empört er sich. „Da müssen sich die Halter nicht wundern, wenn es Angriffe auf ihre Hunde gibt.“

Absolut verwerflich!

Das sieht Andreas Bohnert, der Leiter des Ordnungsamtes der Stadt Bühl, natürlich anders. „Giftköder oder ähnliche Attacken auf Hunde sind absolut verwerflich“, sagt er. Erst am Mittwochmorgen sind mit Nägeln präparierte Köder in der Lichtentaler Allee in Baden-Baden entdeckt worden. „Das Problem sind nicht die Hunde, sondern die Halter“, meint der Ordnungsamtschef. „In Bühl hat sich deren Verhalten in letzter Zeit aber deutlich gebessert.“

Haufen auf dem Bürgersteig

Bohnert räumt aber ein, dass es gerade im Bereich Carl-Netter-Straße, Klosterstraße und Hugo-Fischer-Weg nicht ganz so gut aussieht. „Das ist eine beliebte Gassi-Strecke auf dem Weg ins Grüne“, weiß Bohnert. „Während die Hundehalter beispielsweise im gut besuchten Stadtgarten die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner in der Regel wegräumen, fühlt sich mancher in der Nähe des Klosters unbeobachtet.“ Das traurige Resultat: Die Hundehaufen bleiben auf dem Bürgersteig oder in den Vorgärten liegen.

Polizeiverordnung ist eindeutig

Für Bohnert ist das nicht akzeptabel. Er verweist auf Paragraf 12 der „Polizeiverordnung der Stadt zur Sicherung der öffentlichen Ordnung und gegen umweltschädliches Verhalten“. Dort heißt es: „Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder auf fremden Grundstücken wie zum Beispiel Gärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen.“

Leinenzwang verschärft

Am 25. Januar 2017 hat der Gemeinderat die Polizeiordnung für Hundehalter weiter verschärft. Paragraf 11, der „Gefahren durch Tiere“ regelt, wurde angepasst. Bohnert weist ausdrücklich auf die noch relativ neue Leinenpflicht für Hunde hin. „Im Innenbereich sind auf öffentlichen Straßen und Gehwegen Hunde an der Leine zu führen“, zitiert er den entsprechenden Text. „Im Außenbereich dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen.“

Bußgeld droht

Bohnert weist darauf hin, dass sowohl Tretminen als auch freilaufende Hunde in der Innenstadt eine Ordnungswidrigkeit darstellen, für die die Stadt theoretisch bis zu 1 000 Euro Ordnungsgeld kassieren kann. Das kommt aber sehr selten vor. „Ich arbeite seit 1980 im Bühler Ordnungsamt und in dieser Zeit haben wird zwei Ordnungsgelder wegen Hundekot verhängt“, berichtet der Behördenleiter. „In aller Regel lässt sich ein Hundehaufen nämlich keinem bestimmten Hund und damit auch keinem Halter zuordnen. Man muss die beiden schon in flagranti erwischen.“

Nur wenige Klagen

Allzu sicher sollten sich undisziplinierte Hundehalter aber nicht fühlen, denn ab und zu werden sie überführt. „Wenn jemand bei uns anruft und mitteilt, dass der Hund von Herrn X oder Frau Y in seinen Garten gesch... hat und Herrchen beziehungsweise Frauchen daneben standen, gibt es ein Problem“, sagt Bohnert. „Insgesamt halten sich die Klagen aber in Grenzen. Es war schon schlimmer.“

Aktuell sind bei der Stadt Bühl nach Auskunft von Ordnungsamtsleiter Andreas Bohnert insgesamt 1 359 Hunde gemeldet. Für jeden Vierbeiner kassiert die Kommune 96 Euro Hundesteuer pro Jahr, für den Zweithund sind es sogar 192 Euro. Wer einen in der Liste für gefährliche Hunde verzeichneten so genannten Kampfhund hält, muss deutlich mehr berappen. Ein solches Tier kostet den Halter 768 Euro Steuer im Jahr. Hat er zwei dieser Hunde, sind für den zweiten sogar 1536 Euro fällig.

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