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Erweiterte Auflagen

Maskenpflicht im Unterricht an Bühler Schulen: Schüler klagen über Kopfschmerzen

Die Maskenpflicht im Unterricht prägt derzeit das Schulbild. Auch wenn durch das Tragen einer Maske insbesondere der Fremdsprachenunterricht leidet, so wird die verschärfte Corona-Verordnung von allen Schulen konsequent und gut eingehalten.

Ausweitung der Maskenpflicht: Schüler tragen auch während dem Unterricht eine Mund-und-Nasenschutz.
Ausweitung der Maskenpflicht: Schüler tragen auch während dem Unterricht eine Mund-und-Nasenschutz. Foto: Jonas Güttler/dpa

An den Bühler Schulen läuft es gut mit der Maskenpflicht, die nun auch während des Unterrichts gilt. Einstimmig bestätigen die Schulleiter, dass sich Schüler und Pädagogen brav an die Auflagen hielten. Leichter macht es Lernen und Lehren jedoch nicht, ganz deutlich wird das im Sprachunterricht.

Lehrer fragen sich, wie Schüler die korrekte Aussprache neuer Vokabeln lernen sollen, wenn die Lippen des Lehrers nicht zu sehen sind.
Andrea Körner, Schulleiterin des Windeck Gymnasiums

Die Maske verdeckt die Mimik und exakte Aussprache ist auch anders. Der Sprachunterricht werde durch das Tragen der Maske verändert, berichtet Andrea Körner, Schulleiterin des Windeck Gymnasiums. „Lehrer fragen sich, wie Schüler die korrekte Aussprache neuer Vokabeln lernen sollen, wenn die Lippen des Lehrers nicht zu sehen sind“. Aber an der Notwendigkeit der Auflage ändere sich nichts, so die Schulleiterin.

Schüler wüssten aber, dass das Tragen der Maske notwendig sei, so Körner. Auch wenn viele Schüler das Tragen im Unterricht anstrengend und nervig fänden, so akzeptiere die Allgemeinheit die neue Corona-Verordnung, berichtet auch der Schulleiter der Handelslehranstalt Michael Lebfromm. „Unsere Schüler zeigen Verständnis für die Situation und respektieren die neuen Regelungen“, sagt auch Rektorin der Bachschlossschule, Constanze Velimvassakis.

Kommen Kopfschmerzen der Schüler von der Maske?

Nicht nur für Schüler ist diese neue Situation belastend. Auch für Lehrer sorgt das Tragen der Maske im Unterricht für Schwierigkeiten. Nach acht Stunden durchgehendem Tragen und gleichzeitigem Unterrichten sind die Energiereserven schnell aufgebraucht. Spätestens nach einem Schultag muss die Maske ausgewechselt werden; besser wäre es jedoch, diese mehrmals am Tag zu wechseln. Denn durch das deutlichere und lautere Sprechen, wird die Maske schneller feucht.

Auch wenn es kräftezehrend ist, die Lehrer achten verantwortungsbewusst auf die Umsetzung der Maskenpflicht, sagt Velimvassakis. Dabei müssen sie in Kauf nehmen, dass der Unterricht, insbesondere der Sprachunterricht, unter dieser Einschränkung leidet. „Mit dieser Erschwernis muss derzeit gelebt werden. In diesem Fall geht die Gesundheit und die Sicherheit Aller vor“, fügt Körner hinzu.

Eltern zeigen sich besorgt, denn einige Schüler beklagen sich über Kopfschmerzen. „Ob die Kopfschmerzen von der Maske kommen, das kann ich nicht beurteilen“, erzählt Körner, „es könnte natürlich auch an anderen Gegebenheiten wie beispielsweise dem Wettereinbruch liegen.“

Mit Attest darf die Maske unter die Nase gezogen werden

Doch wie geht man mit Schülern um, die das Tragen der Maske aus medizinischen Gründen nicht einhalten können und ein ärztliches Attest vorlegen? Am Windeck Gymnasium und an der Bachschlossschule, sowie an der Handelslehranstalt gebe es vereinzelt Fälle, bei denen Betroffene von der Maskenpflicht befreit seien. Insbesondere Personen mit einer chronischen Atemwegserkrankung wie beispielsweise Asthma, dürften ab und an die Maske unter die Nase ziehen, so Velimvassakis.

Doch auch wenn die Maskenpflicht den Schulalltag verändert und teilweise auch erschwert, so begrüßen viele Eltern die neuen Regelungen. Eltern verließen sich darauf, dass ihre Kinder in Sicherheit unterrichtet werden, so Velimvassakis. „Auch unsere Lehrer möchten ja einen sicheren Arbeitsplatz haben“, fügt sie hinzu.

Die Maskenpflicht an Schulen wurde mittlerweile etwas gelockert. Schüler dürfen beim Essen und Trinken, während Zwischen- und Abschlussprüfungen, als auch auf dem Pausenhof die Maske abnehmen. Vorausgesetzt der Mindestabstand von 1,5 Metern kann eingehalten werden.

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