
In Bühl wird es in diesem Jahr weniger Stockenten-Küken geben. Nicht, weil das Wetter nicht mitspielte, weil Hochwasser die Nester weggerissen hat, weil sich ein Raubtier die Eier oder die Entenbabys geholt hat. Die Gelege wurden bei Mäharbeiten zerstört. Hat wohl jemand nicht so genau hingeschaut.
An Zufall mag man da nicht glauben, denn die Enten brüten auf den bewachsenen Sandinseln entlang der Bühlot-Mauer des Sonnengässles nicht erst dieses Jahr. Und der Betrieb, der für den Zweckverband Hochwasserschutz die Gewässer pflegt, macht seinen Job auch nicht erst seit gestern. Dazu gibt es die explizite Auflage der Stadt Bühl, das die Brut nicht gestört werden darf, das heißt, Nistplätze von Pflegemaßnahmen ausgespart bleiben müssen. Das ist Naturschutzrecht und somit bindend.
Vor dem Hintergrund, dass inzwischen Landwirte Drohnen-Spezialisten einsetzen, um vor dem Mähen Rehkitze aufzuspüren, dass es Baustopps auch für Großvorhaben gibt, sollten Wildtiere gefährdet werden, und das die Naturschutz-Gesetze genauso in Bühl definiert sind und gelten, fragt man sich schon, ob das grobe Fahrlässigkeit oder böser Wille ist. Und wie heißt es doch so schön, auch Dummheit schützt vor Strafe nicht.
Für die zerstörten Nester in Bühl muss es Konsequenzen geben
Egal, den Enten hilft das nicht, laut Bestandsaufnahme einer städtischen Umwelt-Expertin sind rund 25 Eier deshalb kaputt gegangen. Die Enten hatten zu viel Stress, verließen, des Sonnen- und Sichtschutzes beraubt, aufgeschreckt von den Mäharbeiten, ihre Nester. Viele Bürger sind jetzt zurecht stinksauer.
Es ist einfach unfassbar, wie so etwas geschehen konnte. Und weil es so unfassbar ist, sind Konsequenzen unumgänglich. Da ist der Zweckverband Hochwasserschutz (Bühl, Baden-Baden, Sinzheim) gefordert, seinem Auftragnehmer ins Gewissen zu reden und das Potenzial der Naturschutzgesetze auszuschöpfen.