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An drei Tagen in Folge über 200

Schulen und Kitas im Landkreis Rastatt bleiben zu

Die neue Corona-Verordnung des Landes ist noch nicht einmal veröffentlicht, da greift auch schon die vorgezogene Notbremse im Landkreis Rastatt: Schulen und Kindergärten müssen ab dem 19. April geschlossen bleiben.

Ein leeres Klassenzimmer einer Schule.
Die Schulen und Kindergärten im Landkreis Rastatt sind ab Montag geschlossen. Foto: Annette Riedl picture alliance/dpa

Jetzt ist es amtlich: Die Schulen und Kindergärten im Landkreis Rastatt sind ab Montag geschlossen. Dies teilt das Landratsamt Rastatt mit. Damit greift die vorgezogene Notbremse des Landes, die ab einer Inzidenz von 200 und mehr an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Schul- und Kindergartenbetrieb untersagt.

Die Schulen waren schon nach den Osterferien nicht mehr in den Präsenzunterricht gestartet, sondern hatten bereits in dieser Woche Fernunterricht-Formate angeboten.

Anders die Kindergärten: Sie waren, so sie keine Osterferien hatten, regulär geöffnet. Nun müssen auch sie schließen. Ebenso Tagespflegestellen für Kinder.

Kindergärten mit Notbetreuung

In den Kindergärten darf wie bisher auch eine Notbetreuung angeboten werden. Auch für die Schulen gelten Ausnahmen: Für die Jahrgangsstufen 1 bis 7 gibt es Notbetreuungsangebote, Abschlussklassen dürfen weiterhin in der Schule unterrichtet werden und Sonderpädagogische Bildungszentren bleiben ebenfalls geöffnet.

Interessant daran: Noch ist die für die „vorgezogene Notbremse“ notwendige neue Corona-Verordnung des Landes nicht erlassen. Sie wird am Wochenende erwartet. Dennoch gilt die Drei-Tage-Regel bei der Inzidenz schon vorher. Bisher griffen die Neuregelungen immer erst nach Erlass der entsprechenden Verordnungen oder Allgemeinverfügungen.

Das hätte mit Blick auf den Landkreis bedeutet, dass die Inzidenzwerte erst ab Montag herangezogen hätten werden können. Damit wäre frühestens am Mittwoch das dreimalige Überschreiten der 200er-Schwelle möglich gewesen, worauf am übernächsten Tag, also am Freitag, die Einrichtungen geschlossen worden wären.

Dies ist nun anders: Nachdem der Landkreis die 200er-Grenze inzwischen an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten hat, muss er nun an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterhalb von 200 liegen. Erst dann dürfen Schulen und Kindergärten wieder öffnen. Als Grundlage gelten hierbei die Zahlen des Landesgesundheitsamtes.

Schulen und Kindergärten im Stadtkreis Baden-Baden sind nicht betroffen

Von den Schließungen nicht betroffen sind die Schulen und Kindergärten im Stadtkreis Baden-Baden. Hier liegt die Inzidenz nach wie vor deutlich unter der des Landkreises und bewegt sich sogar abwärts in Richtung 100er-Marke.

Das bedeutet konkret, dass sämtliche Einrichtungen wie auch jetzt schon geöffnet bleiben. Zudem können Schüler aus dem Landkreis, die eine Schule im Stadtkreis Baden-Baden besuchen, weiterhin in der bisher üblichen Form am Unterricht teilnehmen. Gleiches gilt für Pendler über Kreisgrenzen in den Landkreis Karlsruhe oder den Ortenaukreis.

Umgekehrt sind Schüler, die zwar nicht im Landkreis Rastatt wohnen, aber hier zur Schule gehen, von den Schließungen betroffen. Zu den Verwaltungen der Kreiskommunen wollte das Landratsamt noch im Laufe des Freitagnachmittags Kontakt aufnehmen, wie Kreissprecher Benjamin Wedewart erklärte.

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