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Zustimmung in Selbach und Oberweier

Änderung der Hauptsatzung der Stadt Gaggenau: Ortschaftsrat muss in wichtigen Angelegenheiten gehört werden

Das Regelwerk soll die Aufgaben zukünftig um mehr Details ergänzen. Selbach und Oberweier haben den Änderung bereits zugestimmt

Susanne Schulheiss, Abteilungsleiterin der Zentralen Dienste Gaggenau
Susanne Schulheiss, Abteilungsleiterin der Zentralen Dienste Gaggenau Foto: Joachim Kocher

Aktuell wird die Änderung der Hauptsatzung der Stadt Gaggenau vom 24. Juli 2017 vorbereitet. Hierbei wird auch der §15, der die Zuständigkeiten der Ortschaftsräte regelt, geändert. Im Vorfeld müssen alle Ortschaftsrats-Gremien angehört werden.

Bisher beschäftigten sich die Ortschaftsräte aus Selbach und zuletzt Oberweier mit der Thematik. Die Ortschaftsräte in Freiolsheim, Michelbach, Sulzbach und Hörden werden sich in den kommenden Wochen mit der Änderung befassen.

Die Satzung selbst beschließt nach der Anhörung der Gemeinderat. Die Abstimmung über die geänderte Hauptsatzung ist nach Aussage von Susanne Schultheiss, Abteilungsleiterin der Zentralen Dienste, voraussichtlich im Mai vorgesehen.

Während der Ortschaftsratssitzungen in Selbach und Oberweier informierte Susanne Schultheiss über die geplanten Änderungen, betonte jedoch, dass sich an den Kompetenzen der Ortschaftsräte im Wesentlichen nichts ändern werde.

Ortschaftsrat muss in wichtigen Angelegenheiten gehört werden

In der Hauptsatzung waren die Aufgaben bisher nicht detailliert festgeschrieben, zu welchen wichtigen Angelegenheiten der Ortschaftsrat zu hören ist, doch nunmehr werde dies aufgelistet, sagte Schultheiss. Insgesamt sind 14 Punkte festgeschrieben, bei denen der Ortschaftsrat zu hören ist, weitere können nach Aussage von Schultheiss noch folgen.

Der Ortschaftsrat hat unter anderem ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die die jeweilige Ortschaft betreffen. Zu den wichtigen Angelegenheiten gehören insbesondere die Veranschlagung von Haushaltsmitteln für die die Ortschaft betreffenden Aufgaben, soweit dies haushaltsrechtlich zulässig ist.

Mir ist nicht aufgefallen, dass unsere Kompetenz durch die Änderung der Hauptsatzung eingeschränkt wird.
Michael Barth (CDU), Ortsvorsteher von Oberweier

Gehört werden muss der Ortschaftsrat unter anderem bei einer Aufhebung oder Änderung von Satzungen oder Polizeiverordnungen, durch die der jeweilige Stadtteil speziell berührt wird. Der Ortschaftsrat berät die Verwaltung auch über die Aufstellung, Änderung und Aufhebung von Bauleitplänen, die Planung wesentlicher Veränderungen und die Gestaltung des Ortsbildes, die Grundsatzentscheidungen über die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen nach dem Baugesetzbuch sowie die Ansiedlung und Verlagerung von Industrie- und Gewerbebetrieben.

Aber auch zur Besetzung der Schulleiterstellen müssen die Ortschaftsräte gehört werden.

Fragen der Feuerwehr, der örtlichen Vereine und der Jugendpflege beamtwortet der Ortschaftsrat

Dem Ortschaftsrat werden in der Hauptsatzung gemäß §70 der Gemeindeordnung auch zehn Themenbereiche zur Entscheidung übertragen, sofern nicht wegen der generellen Regelungsbedürftigkeiten die Entscheidung für alle oder mehrere Stadtteile nur einheitlich getroffen werden kann. Hierzu gehört unter anderem der Vollzug des Haushaltsplanes im Rahmen der für den Ortschaftsrat ausgewiesenen und vom Ortschaftsrat zu bewirtschafteten Haushaltsmittel.

Ferner ist das Gremium für die Verpachtung von Grundstücken über 1.000 Euro jährlichem Miet- oder Pachtvertrag, die Verpachtung der Winterschafweide sowie die grundsätzliche Überlassung oder dauerhafte Vermietung von öffentlichen Einrichtungen in den jeweiligen Ortschaften zuständig.

Aber auch Fragen der Feuerwehr, der örtlichen Vereine und der Jugendpflege sowie die Ausgestaltung der Kultur- und Sportstätten und der Heimatpflege sind dem Ortschaftsrat zur Entscheidung übertragen.

Die Ortschaftsräte Selbach und Oberweier, die bisher zu der Thematik gehört wurden, stimmten all den Änderungen ohne größere Diskussion zu. „Mir ist nicht aufgefallen, dass unsere Kompetenz durch die Änderung der Hauptsatzung eingeschränkt wird“, sagte der Ortsvorsteher von Oberweier Michael Barth (CDU), ähnlich äußerte sich auf Anfrage unserer Redaktion auch der Ortsvorsteher von Selbach, Michael Schiel (CDU).

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