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Die wichtigsten Fragen im Überblick

App, Maskenpflicht und Notfallplan: So läuft der Corona-Betrieb an den Kitas im Murgtal

Wann dürfen Kinder in die Kita – und wann müssen sie zu Hause bleiben? Gibt es eine Maskenpflicht? Wie erleben Erzieher den Corona-Alltag? Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Kita-Betrieb im Murgtal.

ARCHIV - 18.04.2016, Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf: ILLUSTRATION - Spielzeug liegt in einer Kindertagesstätte auf dem Boden. Kinder mit Schnupfen und laufender Nase sollen in Bayern nach den Sommerferien nicht mehr automatisch vom Kita-Besuch ausgeschlossen werden.    (zu dpa "Ab September kein Kita-Verbot mehr für Kinder mit Schnupfen") Foto: Monika Skolimowska/dpa +++ dpa-Bildfunk +++ | Verwendung weltweit
Neuer Alltag: Die Corona-Pandemie erschwert die Arbeit von Kita-Erziehern. Auch im Murgtal mussten sich Mitarbeiter, Eltern und Kinder auf neue Regeln einstellen. Foto: Monika Skolimowska picture alliance/dpa

Seit dem 2. November gilt in Deutschland wegen der Corona-Pandemie ein Teil-Lockdown. Kindertagesstätten sind davon ausgenommen. Dennoch gelten auch dort strenge Hygieneregeln. Die BNN beantworten die wichtigsten Fragen zum Kita-Betrieb im Murgtal: Bei welchen Symptomen müssen Kinder zu Hause bleiben? Was geschieht im Infektionsfall? Und wie erleben die Erzieher den Corona-Alltag?

Dürfen Kinder mit Schnupfen in die Kita?

Klare Antwort: Ja. „Ein Schnupfen allein ist kein Grund, ein Kind vom Kita-Besuch auszuschließen“, betont die Forbacher Hauptamtsleiterin Margit Karcher. Auch Daniel Retsch, Bürgermeister der Gemeinde Weisenbach, stellt klar: „Ein Schnupfen zählt nach den Empfehlungen des Landesgesundheitsamtes nicht zu den typischen Krankheitsanzeichen von Corona.“ Bei milden Anzeichen – nicht ständig gelb-grünlich laufender Nase und sonstiger Beeinträchtigung des Wohlbefindens des Kindes – dürfe die Einrichtung besucht werden. Allerdings gibt es dafür eine Voraussetzung: „Die Eltern mussten eine Gesundheitserklärung vorlegen“, berichtet Judith Feuerer, Pressesprecherin der Stadt Gaggenau. Damit bestätigen sie, dass auf ihr Kind kein Ausschlussgrund zutrifft, etwa ein Kontakt mit Infizierten oder der Aufenthalt in einem Risikogebiet.

Wann müssen Kinder zu Hause bleiben?

Wenn sie Symptome einer Corona-Infektion aufweisen. Dazu zählen laut Feuerer Fieber ab 38 Grad, trockener Husten, der nicht durch eine chronische Krankheit verursacht wird, sowie die Störung des Geschmacks- und Geruchssinns – wenn sie kein Begleitsymptom eines Schnupfens ist. „Die Eltern sind dazu verpflichtet, ihr Kind beim Auftreten dieser Krankheitsanzeichen während der Betreuung umgehend aus der Einrichtung abzuholen“, so Feuerer. Vor einem erneuten Kita-Besuch müssten sie eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, „dass es sich nicht um Corona handelt“, erklärt Daniel Retsch. „Nach Vorlage einer Wiederzulassungsbescheinigung kann das Kind wieder in der Einrichtung betreut werden.“ Auch Kinder, die aus einem Risikogebiet zurückkehren oder in den zurückliegenden 14 Tagen Kontakt mit einer infizierten Person hatten, dürfen nicht in die Kita.

Wie dürfen Eltern die Kitas betreten?

In den städtischen Kitas in Gaggenau müssen Eltern beim Betreten und während des Aufenthalts einen Mund-Nasen-Schutz tragen und das Abstandsgebot von eineinhalb Metern einhalten. Beim Betreten der Kitas müssen sie sich die Hände desinfizieren. Alle Kinder und Erwachsenen, die in den zurückliegenden 14 Tagen Kontakt zu einer infizierten Person hatten, dürfen nicht in die Kitas. Die anderen Gemeinden verfahren ähnlich.

Welche Hygieneregeln gelten in den Kitas?

Die Hautkontaktflächen, zum Beispiel Türgriffe und Geländer, werden nach der Bring- und Abholzeit desinfiziert. In den Gruppenräumen wird regelmäßig gelüftet. In den Garderoben dürfen sich maximal zwei Eltern gleichzeitig aufhalten. Es gibt keine Durchmischung der Gruppen. Vor Arbeitsbeginn, wie auch regelmäßig während der Betreuung, waschen Mitarbeiter und Kinder ihre Hände. Der Aufenthalt im Außenbereich erfolgt getrennt nach Gruppen. Die Erzieher führen zudem eine Liste, damit Kontakte nachverfolgt werden können.

Gilt für Erzieher eine Maskenpflicht?

Nein. Eine entsprechende Vorschrift des Landes Baden-Württemberg gibt es nicht. Allerdings können die Kita-Träger eine Maskenpflicht festlegen. Experten sehen sie indes kritisch. In den gemeinsamen Schutzhinweisen des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales, der Unfallkasse Baden-Württemberg und des Landesgesundheitsamts heißt es dazu: „Bei der Abwägung, wann Masken getragen werden sollten, ist es empfehlenswert, neben den Aspekten des Gesundheitsschutzes auch die frühkindliche Förderung und die Bedeutung der nonverbalen Kommunikation mit einzubeziehen.“

Was geschieht im Infektionsfall?

Die Abläufe sind klar geregelt: „Sofern ein Kind oder eine Mitarbeiterin an Covid-19 erkrankt sind, informieren die Eltern beziehungsweise der Arbeitgeber das Gesundheitsamt“, teilt Judith Feuerer mit. In diesem Fall lasse die Kita-Leitung dem Amt auch die Kontaktdaten des Betroffenen zukommen. Die Behörde entscheide dann über das weitere Vorgehen, eine Quarantäne und die Schließung einer oder mehrerer Gruppen. Möglich ist auch, dass die gesamte Einrichtung geschlossen wird. „Weist eine Mitarbeiterin Covid-19-Symptome auf, darf sie bis zur Abklärung des Infektionsstatus durch einen Arzt den Kindergarten nicht betreten“, sagt Daniel Retsch. Nach ihrer Genesung muss sie eine unterschriebene Gesundheitsbestätigung vorlegen. In Gaggenau und Loffenau können die Kita-Leitungen Eltern auch via Smartphone-App über neue Entwicklungen informieren.

Wie erleben die Erzieher die Pandemie?

„Sie hat unseren Alltag komplett auf den Kopf gestellt“, sagt Petra Heid, Leiterin der städtischen Kita in Gaggenau-Hörden. „Wir können uns nicht mehr spontan auf dem Außengelände aufhalten, die Fachkräfte müssen jeden Tag aufs Neue absprechen, wer wann draußen sein kann, und die Kinder können ihre Freunde in den anderen Gruppen nicht mehr besuchen wie vorher.“ Man müsse immer überlegen, welche pädagogischen Angebote man den Kindern machen könne: „Wir dürfen den Bildungsauftrag nicht außer Acht lassen.“ Mit den Eltern gebe es keine Schwierigkeiten: „Sie reagieren mit Verständnis auf die Corona-Regeln“, erzählt Heid. Die Kinder habe man „spielerisch mit den erforderlichen Hygienemaßnahmen vertraut gemacht.“ Allerdings läuft es nicht überall so glatt: Eine Betreuerin aus einer Murgtäler Kita, die anonym bleiben will, berichtet den BNN von einer Maskenpflicht für die komplette Betreuungszeit. Das Problem: Die Frau hat nach eigener Aussage chronisches Asthma. „Mein Arzt wollte mir ein Attest zur Maskenbefreiung geben“, berichtet sie, „aber dann hätte ich nicht mehr in der Kita arbeiten dürfen.“ Aus Angst um ihre Existenz habe sie auf das Attest verzichtet.

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