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Urteil zu Brand in Gernsbach

Asche entsorgt: Großschaden als Folge

Eine kleine Ursache hatte im vergangenen Juli eine verheerende Wirkung: Durch die Entsorgung noch nicht ganz abgekühlter Asche auf einem Komposthaufen wurde ein Brandschaden von mehreren hunderttausend Euro verursacht. Der Verursacher wurde nun wegen fahrlässiger Brandstiftung verurteilt.

Ein juristisches Nachspiel hat der Brand in der Gernsbacher Nordendstraße vom Juli 2018: Vor dem Amtsgericht wurde am gestrigen Dienstag der Vorwurf der fahrlässigen Brandstiftung gegen einen 50-Jährigen verhandelt.
Ein juristisches Nachspiel hat der Brand in der Gernsbacher Nordendstraße vom Juli 2018: Vor dem Amtsgericht wurde am gestrigen Dienstag der Vorwurf der fahrlässigen Brandstiftung gegen einen 50-Jährigen verhandelt. Foto: Dürr/Archiv
Gernsbach. Kleine Ursache mit verheerender Wirkung: Weil ein 50-Jähriger an einem warmen Sommertag Asche, die wohl noch nicht ganz abgekühlt ist, auf seinem Komposthaufen entsorgt, entsteht ein Brand, der schnell auf ein Doppelhaus übergreift und beide Haushälften unbewohnbar macht. So geschehen am 12. Juli 2018 in der Gernsbacher Nordendstraße. Der Schaden beträgt zusammen mehrere hunderttausend Euro, die Regulierung ist noch nicht abgeschlossen. Zwei Feuerwehrleute waren verletzt worden.

Richter erkennt auf fahrlässige Brandstiftung

Der strafrechtliche Aspekt wurde am Dienstag vor dem Amtsgericht Gernsbach verhandelt. Ekkhart Koch, Vorsitzender Richter am Amtsgericht, verurteilte den 50-Jährigen wegen fahrlässiger Brandstiftung („wenn auch nur leicht“) zu 30 Tagessätzen zu je 60 Euro, er muss auch die Kosten des Verfahrens tragen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Fünf Zeugen, darunter drei Polizeibeamte, wurden gehört. Die Staatsanwältin hatte 70 Tagessätze zu je 50 Euro beantragt, der Verteidiger auf Freispruch plädiert, weil er andere Ursachen des Brandes – etwa eine Selbstentzündung des Komposthaufens – nicht ausschließen mochte.

Das hätte auch anderen passieren können.

Der Vorfall aus dem vergangenen Sommer (Richter Koch: „Das hätte auch anderen passieren können“) hat nur Verlierer: Zunächst der Angeklagte, der unbescholten ist, in einem festen Arbeitsverhältnis steht (sein Arbeitgeber hilft ihm sogar finanziell durch Prozessunterstützung!) und freimütig alle Angaben machte; er muss nicht nur die Strafe zahlen (vorbehaltlich eines Berufungsverfahrens); er erhält als Eigentümer für seine zerstörte Haushälfte wohl nur den von der Versicherung ermittelten Zeitwert des Hauses und muss wohl zivilrechtliche Ansprüche vom Versicherer der „Gegenseite“ befürchten.

Mietwohnungen als neuer Kostenfaktor

Auch die (nicht dort wohnende) Eigentümerin der zerstörten anderen Haushälfte erhält wohl ebenfalls nur den Zeitwert; und ihre 88-jährige Tante, die aufgrund eines Wohnrechts unentgeltlich in der Nordendstraße lebte, muss jetzt – wie der Angeklagte auch – Geld für eine Mietwohnung zahlen. Von den sonstigen Umständen, die ein Gebäudebrand mit sich bringt, ganz abgesehen.

Der 50-Jährige verbrannte nach eigenen Angaben an diesem 12. Juli gegen 10 Uhr in einem Beistellofen im Haus Papiere aus dem Nachlass seiner Mutter, die drei Tage zuvor beerdigt worden war. Nach 16 Uhr und in der Überzeugung, dass sechs Stunden dazwischen ausreichend sind („Die Schublade konnte man gut anlangen“), brachte er die Asche in dem Schubfach nach draußen zum Komposthaufen, schob dessen Wellplastik als Abdeckung beiseite, verstreute die Asche und bedeckte diese mit Obst- und Gemüseresten.

Richter sieht "gewisse Logik" im geschilderten Ablauf

Zurück in der Wohnung, vernahm er bald Brandgeruch und sah das Feuer hinter dem Haus. Dieses muss schnell auf einen Schuppen und dann auf das Haus übergegriffen haben. Richter Koch sah eine „gewisse Logik“ in dem vom Angeklagten geschilderten Ablauf und eine fahrlässige Brandstiftung für gegeben.

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