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Große Lösung derzeit nicht machbar

Baugebiet „Steinäcker“ in Gaggenau-Michelbach erhält vorerst nur vier Bauplätze

Der Gaggenauer Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung am Montagabend einstimmig dafür ausgesprochen, das Baugebiet „Steinäcker“ in Michelbach weiterhin mit verkleinertem Gebietszuschnitt, also vier Bauplätzen, zu planen.

Ortsansicht Gaggenau-Michelbach
Im Fachwerkdorf Michelbach sollen aktuell weitere Baugebiete realisiert werden Foto: Joachim Kocher

Dafür hatte sich der Ortschaftsrat Michelbach bereits am 11. März ebenfalls ausgesprochen. Die Verwaltung wurde zudem in der Gemeinderatssitzung beauftragt, in einem weiteren Schritt mittelfristig ein Bebauungsplanverfahren für den großen Gebietszuschnitt mit 14 Bauplätzen unter Einbeziehung der Flächen bis zur Rotenfelser-Straße durchzuführen. Dieser große Gebietszuschnitt wird von den betroffenen Grundstücksbesitzern befürwortet.

Zudem wurde im Gemeinderat über die geänderte Stellungnahme der Forstbehörde gesprochen. Die Forstverwaltung kommt nach erneuter Prüfung zu der Auffassung, dass das Grundstück Flurstück-Nummer 1698, wie vom betroffenen Grundstücksbesitzer dargestellt, nicht als Wald zu qualifizieren ist.

Diese Korrektur hatte der Eigentümer des Flurstückes Nummer 1698 erwirkt. Damit ist sein Grundstück nun potenziell für die Bebauung geeignet. In der nun geplanten kleinen Lösung wird es aber nicht berücksichtigt. Der Gemeinderat nahm die geänderte Stellungnahme der Forstbehörde zur Kenntnis.

Auf die gesamte Thematik ging während der Gemeinderatssitzung der Leiter des Stadtplanungsamtes Maximilian Krebs ein. Er betonte, dass das Baugebiet „Steinäcker“ im aktuell rechtsgültigen Flächennutzungsplan als geplante Wohnbaufläche ausgewiesen sei und daher auch später noch als „große Lösung“ umgesetzt werden könne. Außerdem machte er deutlich, dass in Michelbach aktuell nur ein großes Gebiet („Tasch“) möglich sei.

Durch die verkleinerte Planung entstehe dem Eigentümer des Flurstücks 1698 kein Schaden, vielmehr könne sein Wunsch auf Einbeziehung seines Grundstücks im Rahmen eines zweiten Teilbebauungsplans ermöglicht werden. Krebs sagte aber auch, dass private Grundstückseigentümer keinen Rechtsanspruch auf die Einbeziehung ihres Grundstückes in den Bebauungsplan hätten. Die Planungshoheit werde durch die Beschlüsse des Gemeinderates ausgeübt.

Bürgermeister: Große Lösung nicht machbar

Bürgermeister Michael Pfeiffer gab vor der Abstimmung unmissverständlich zu verstehen, dass die große Lösung derzeit nicht machbar sei. Außerdem machte der Bürgermeister deutlich, dass es sich nach Aussage der Forstbehörde bei den drei Grundstücken, die direkt südöstlich an den vorgesehen Geltungsbereich angrenzen, um Wald handelt.

Ortsvorsteher Ralf Jungfermann sagte während der Sitzung, dass der Bebauungsplan „Tasch“ nach Paragraph 13b umgesetzt werden soll, der zeitlich begrenzt ist, die „Steinäcker“ jedoch nicht. Hier könne man in aller Ruhe die große Lösung planen. Michelbach bestehe zudem aus mehr als sieben Menschen, sagte Jungfermann an die Adresse der Grundstücksbesitzer, die sich gegen die jetzt geplante kleine Lösung ausgesprochen haben. Michelbach habe 2.000 Einwohner. Diese Aussage stieß bei einem Teil der betroffenen Grundstücksbesitzer auf heftige Kritik.

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