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Betriebsleiter im Murgtal kritisieren unaufmerksame Eltern im Schwimmbad

Der Fall eines jungen Mädchen, das im Juni beinahe ertrunken wäre, zeigt: Beim Besuch im Schwimmbad ist Vorsicht geboten. Zum Ferienbeginn sprechen zwei Verantwortliche über ihre Erfahrungen im Alltag. Beide kritisieren die Haltung der Eltern und beklagen raue Sitten im Bad.

Im Schwimmbad sollten Eltern ihren Nachwuchs nicht aus den Augen lassen. Vor einem Jahr wäre im Igelbachbad (Foto) ein Kind fast ertrunken.
Im Schwimmbad sollten Eltern ihren Nachwuchs nicht aus den Augen lassen. Vor einem Jahr wäre im Igelbachbad (Foto) ein Kind fast ertrunken. Foto: Collet

Der Schock saß tief. Besucher und Angestellte im Forbacher Montana-Bad bangten am 18. Juni um das Leben eines kleinen Mädchens. Die Vierjährige war unbemerkt von ihrer Mutter ins Nichtschwimmerbecken gegangen. Wenig später trieb ihr Körper reglos im Wasser. Vor den Augen der bestürzten Badegäste musste das Kind reanimiert werden – und überlebte. Der Fall zeigt: Beim Besuch im Schwimmbad ist Vorsicht geboten. Zum Ferienbeginn sprechen in den BNN zwei Verantwortliche über ihre Erfahrungen im Alltag. Beide kritisieren die Haltung der Eltern und beklagen raue Sitten im Bad.

Matthias Heinrich, Betriebsleiter der Gernsbacher Bäder, ärgert sich über viele Eltern: „Sie achten weniger auf ihre Kinder als früher“, sagt er, „sie verlassen sich auf den Bademeister, nach dem Motto: Der wird’s schon richten.“

Smartphone als Ablenkung

Oft fällt ihm auf, dass Eltern vom Smartphone abgelenkt sind und ihre Kinder aus den Augen verlieren. Ein Bademeister aber hat viele Aufgaben: Er muss auf der Liegewiese für Ordnung sorgen, verletzte Besucher verarzten, ist verantwortlich für die Technik und die Beckenaufsicht.

Es ist unmöglich, jeden einzelnen im Blick zu haben.

An starken Sommertagen kommen auf einen Angestellten laut Heinrich 750 Badegäste. „Es ist unmöglich, jeden einzelnen im Blick zu haben“, sagt er. Immer wieder müssten Kleinkinder, zwei oder drei Jahre alt, vom Beckenrand zu ihren Eltern zurückgebracht werden.

Risiko im Schwimmbad

Vor einem Jahr ereignete sich im Igelbachbad ein schlimmer Unfall. Ein Kind war im Wasser untergegangen, während seine Eltern zusammengepackt hatten, und wurde wiederbelebt. „Schwimmunfälle geschehen meist lautlos und sind deshalb besonders gefährlich“, warnt Heinrich. Erst vor wenigen Tagen wurde ein Junge im Gaggenauer Hallenbad aus dem Wasser gerettet, wie Manfred Schnaible berichtet. Ein Flüchtlingskind. Der städtische Bäderbeauftragte berichtet von mehreren Fällen, in denen Zuwanderer das Risiko eines Ertrinkens unterschätzten und ihren Nachwuchs unbegleitet ins Bad ließen – obwohl die Kinder nicht schwimmen konnten.

Auch deutsche Kinder schwimmen schlechter als früher.

Allein am kulturellen Hintergrund will Schnaible die Problematik indes nicht festmachen: „Auch deutsche Kinder schwimmen schlechter als früher.“ Deshalb wolle man das Mindestalter für einen unbegleiteten Bäderbesuch von sechs auf acht Jahren anheben. Schnaible nimmt die Eltern in die Pflicht. Sie müssten sich mehr mit ihren Kindern beschäftigen. Selbst nach einem Schwimmkurs seien die Kleinen im Wasser mitunter unsicher. „Einem Fahrschüler fehlt nach der Prüfung auch die Routine“, verweist er auf die Straße.

Schwimmflügel auch außerhalb des Wassers

Schnaible rät Eltern dringend davon ab, mit Kleinkindern ohne Schwimmflügeln ins Wasser zu gehen. „Sie könnten sich die Stelle merken und unbeobachtet alleine zurückkehren.“ Sie sollten deshalb im Bad jederzeit Schwimmflügel tragen – auch außerhalb der Becken. Wie Heinrich hat Schnaible beobachtet, dass Eltern ihre Kinder „beim Bademeister abstellen“, und betont: „Ein Schwimmbad ist kein Kindergarten!“

Der Bademeister ist schon lange keine Respektsperson mehr.

Matthias Heinrich hat in Gernsbach ein weiteres Problem ausgemacht. „Der Ton in den Bädern wird rauer“, sagt er, „wüste Beleidigungen sind an der Tagesordnung.“ Man müsse mehr mit Eltern und Kindern diskutieren, Verbote würde nicht mehr akzeptiert: „Der Bademeister ist schon lange keine Respektsperson mehr.“

Rechtliche Lage

Laut BGH besteht keine Verpflichtung der Bademeister zur lückenlosen Beobachtung jedes einzelnen Schwimmers. Die Aufsicht ist jedoch verpflichtet, den Badbetrieb und damit auch das Geschehen im Wasser fortlaufend zu beobachten und zu überwachen, ob Gefahrensituationen für die Badegäste entstehen. In Notfällen muss sie für schnelle Hilfe sorgen.

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