Der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) Rastatt des Landkreises informiert nicht transparent, behauptet die Bürgerinitiative (BI) Gaggenau-Oberweier in ihrer jüngsten Pressemitteilung. „Wieder einmal sind brisante Fragen nicht beantwortet worden. Wieder einmal machen die Ehrenamtlichen der BI die Arbeit, die die aus Steuergeldern finanzierten Angestellten verrichten müssten“, wird erneut harsche Kritik geübt.
Unterdessen hat am Mittwoch das Landratsamt zunächst für Freitagnachmittag zu einer Pressekonferenz eingeladen, in der es um die möglichen Standortalternativen zur Deponie „Hintere Dollert“ gehen sollte. Im Tagesverlauf wurde dieser Termin wieder abgesagt. Wie berichtet hatte die Kreisbehörde das im Planfeststellungsverfahren zur Erweiterung der Deponie vorgesehene Gutachten zu Standortalternativen vorgezogen.
In ihrer aktuellen Mitteilung spricht die BI davon, dass sie für Aufklärung sorgen will, da der AWB zu einigen ihrer Fragen keine Auskünfte erteilt habe. „Wir legen ab sofort offizielle Dokumente offen. Wir können beweisen, dass der AWB mit seiner ablehnenden Informationspolitik jegliche Glaubwürdigkeit verspielt“, werden Dietrich Knoerzer und Toni Böck, Sprecher der Bürgerinitiative Gaggenau-Oberweier, zitiert.
Interne Dokumente würden danach der BI vorliegen, heißt es weiter. Der Abfallwirtschaftsbetrieb wird der Unglaubwürdigkeit bezichtigt.
Streit um Deponie Oberweier: Diese Beispiele nennt die Bürgerinitiative
Als eines der Themen benennt die BI die Sickerwasserleitungen. Intern stelle der AWB deutliche Schäden fest, in dessen Jahresbericht 2019 sei festgehalten worden: „Die Sickerwasserleitungen sind infolge von Ablagerungen oder Beschädigungen nur noch zwischen 10 und 60 Prozent ihrer gesamten Längen befahrbar. Die Funktion der Sickerwasserleitungen ist derzeit noch gewährleistet, obwohl bereits teilweise deutliche Schäden zu verzeichnen sind.“
Gleichzeitig würden die Verantwortlichen der Deponie per Unterschrift einen planmäßigen und ordnungsgemäßen Zustand bescheinigen, kritisiert die Initiative.
Weiteres Beispiel: Die BI spricht zudem von einem Nachweis, wonach das Grundwasser beeinträchtigt sei und legt als Belege Zitate der Historischen Erkundung des Ingenieurbüros Roth & Partner vor, wobei es unter anderem heißt. „Der Gehalt an AOX (Gruppenparameter zur Beurteilung von Wasser und Klärschlamm, Anmerkung der Redaktion) als Indikator für Hausmüll und Sondermüll liegt deutlich über dem Wert, ab welchem eine Belastung vorliegt.“