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König Metall in Gaggenau

Der „Toilettenstreit“ bei König Metall in Gaggenau geht weiter

Er beschäftigt die Gerichte seit zwei Jahren: Der Streit um unsanierte Klos beim Gaggenauer Automobilzulieferer König Metall. Jetzt ist der sogenannte „Toilettenstreit“ vor dem Landesarbeitsgericht verhandelt worden.

König Metall im Industriegebiet Gaggenau-Bad Rotenfels
Ursprung des Streits: Bei König Metall in Gaggenau sollen sind Toiletten nicht rechtzeitig saniert worden, obwohl das im Tarifvertrag festgelegt war. Foto: Hans-Jürgen Collet

Der „Toilettenstreit“ bei König Metall hat noch immer kein Ende gefunden: Wie die IG Metall in einem gemeinsamen Pressegespräch mit dem Betriebsrat erklärt hat, hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Freiburg am Freitag den Klägern in Teilen Recht gegeben.

Die IG Metall spricht von einem „Sieg der Sache nach“, schließt aber nicht aus, eventuell in Berufung zu gehen. Geklagt hatten 31 Mitarbeiter von König Metall.

Ausgangspunkt des Streits ist der – inzwischen ausgelaufene – Tarifvertrag von 2018. In ihm waren neben Entgelterhöhungen auch drei sogenannte qualitative Themen festgelegt worden: die Schaffung von Raucherplätzen, Kindergärten-Zuschüsse und die Sanierung der Toiletten.

Lohnerhöhung erfolgte nicht

Wenn diese Punkte nicht zu einem festgelegten Termin erledigt sind, sollte eine weitere Erhöhung der Entgelte in Höhe von 0,5 Prozent fällig werden. Tatsächlich wurde der Termin bei den Toiletten nicht gehalten, die Lohnerhöhung erfolgte jedoch nicht.

Es geht nicht um die Summe, sondern um den Grundsatz.
Peter Schwab, stellvertretender Betriebsratsvorsitzender

35 Mitarbeiter der nach Angaben von König Metall 680 Personen starken Belegschaft beschritt daraufhin den Klageweg. Ein Vergleich wurde nur von vier Mitarbeitern angenommen. Der fragliche Tarifvertrag in diesem Sommer durch einen neuen abgelöst. Die Klage blieb aber weiter anhängig und wurde nun vom Landgericht in zwei Terminen erneut verhandelt.

Dabei kommt es zu dem Urteil, dass die grundsätzliche Vereinbarung der qualitativen Themen mit finanziellen Konsequenzen bei Nicht-Erledigung rechtens ist. Dies hatte König Metall angezweifelt. Es urteilt aber auch, dass ein Großteil der Themen fristgerecht abgearbeitet wurde, weshalb lediglich 0,1 Prozent Lohnerhöhung angemessen seien.

Dies sehen Betriebsrat und IG Metall, die die Kläger unterstützen, anders. Letztlich sei die Vertrauensbasis durch die Nicht-Einhaltung der Vereinbarung zerstört worden. „Es geht nicht um die Summe, sondern um den Grundsatz“, sagt der stellvertretende Betriebsratsvorsitzende Peter Schwab.

Wenn die Urteilsbegründung vorliegt, werde entschieden, ob man vor die nächsthöhere Instanz ziehe, so die IG Metall-Bevollmächtigte Claudia Peter. Das wäre dann das Bundesarbeitsgericht.

Der Fall ist für uns eigentlich erledigt.
Hans-Jörg Leuze, Geschäftsführer König Metall

Der Geschäftsführer von König Metall, Hans-Jörg Leuze, schließt einen solchen Schritt für seine Firma aus. „Wir akzeptieren das Urteil, der Fall ist für uns eigentlich erledigt.“ König Metall habe in einem früheren Stadium des Rechtstreits einen Vergleich angeboten, der jedoch ausgeschlagen wurde.

Leuze hofft, dass Streit zu den Akten gelegt werden kann

Für Leuze nach wie vor unverständlich: „Das Angebot richtete sich an die Gesamtbelegschaft. Jetzt profitieren nur die Kläger.“ Er hofft, dass der „Toilettenstreit“ endlich zu den Akten gelegt werden könne, um sich auf die „eigentlichen Themen zu konzentrieren“: „30 Mitarbeiter von 680. Das zeigt doch, wie wichtig das für die Mitarbeiter ist – nämlich gar nicht.“

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