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Konflikt aus den 70-er Jahren

Erweiterung des Recyclingbetriebs in Gaggenau: Gemeinden in "Hörweite" zweifeln Werte an und fordern Lärmschutz

Die geplante Erweiterung der Firma Gerhard Lang Recycling im Gewerbegebiet Gaggenau-Bad Rotenfels stößt auf erhebliche Bedenken in den Nachbarorten Kuppenheim und Bischweier. Denn Ortsteile dieser Gemeinden liegen in „Hörweite“ des Recyclingbetriebs und sehen sich jetzt schon Lärmbelastungen ausgesetzt.

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Expansionspläne hat die Firma Gerhard Lang Recycling im Rotenfelser Gewerbegebiet, die Stadt Gaggenau treibt das entsprechende Bebauungsplanverfahren voran. Die Nachbargemeinden Bischweier und Kuppenheim fordern, dass die jetzige Lärmbelastung genauer dargestellt werden muss. Foto: Mandic

Die geplante Erweiterung der Firma Gerhard Lang Recycling im Gewerbegebiet von  Gaggenau-Bad Rotenfels stößt auf erhebliche Bedenken in den Nachbarorten Kuppenheim und Bischweier. Denn Ortsteile dieser Gemeinden liegen in „Hörweite“ des Recyclingbetriebs und sehen sich jetzt schon Lärmbelastungen ausgesetzt.

Auch wenn Verwaltung und Gemeinderat in Gaggenau das Bebauungsplanverfahren „Zwischen Holderwäldele und Steinbüschel“ weiter vorantreiben, erscheint es derzeit ungewiss, ob und gegebenenfalls wann die Firma Lang ihre Expansionspläne umsetzen darf. Falls die Große Kreisstadt das förmliche Bebauungsplanverfahren positiv abschließen sollte, ist dies nicht gleichbedeutend mit einer Erlaubnis für Lang: Danach müsste die Firma noch ein eigenes Genehmigungsverfahren einleiten, das möglichen Einwendern Rechtsmittel erlaubt.

Konflikt reicht lange zurück

Doch soweit ist es noch nicht. Kuppenheim und Bischweier listen aktuell mit Hilfe eines Fachanwalts Einwendungen im laufenden Gaggenauer Bebauungsplanverfahren auf. Robert Wein, Bürgermeister in Bischweier, spricht mit Blick auf den Grünstreifen zwischen dem Rotenfelser Gewerbegebiet und Bischweier auf BNN-Nachfrage von einem „lange zurückreichenden Interessenskonflikt, der bis in die 70-er Jahre reicht“. Und: „Es geht um Lärmschutz, um den Schutz für Menschen. Die Lang-Erweiterung würde Menschen in Bad Rotenfels, Kuppenheim und in Bischweier betreffen .“

Bürgermeister ist "kampferprobt"

Wein gilt in Sachen Lärmschutz durch langjährige – und erfolgreiche - Auseinandersetzungen mit der Firma Kronospan in der eigenen Gemeinde durchaus als „kampferprobt“.

Wenn morgens die Schrottschere das Metall in die Eisenbahnwaggons fallen lässt, stehst du in Bischweier senkrecht im Bett.
Robert Wein, Bürgermeister Bischweier

Mit Blick auf das laufende Gaggenauer Verfahren bemängelt er unter anderem, dass die von der Firma Lang jetzt schon ausgehende Lärmbelastung nicht ausreichend dargestellt werde. So seien die Werte bereits an einigen Stellen im Grenzbereich.

Robert Wein („Ich kann den Bestand nicht ausblenden“) wählt mitunter auch die anschauliche Ausdrucksweise: „Wenn morgens die Schrottschere das Metall in die Eisenbahnwaggons fallen lässt, stehst du in Bischweier senkrecht im Bett.“

Vertragstreue angemahnt

Der langjährige Bürgermeister von Bischweier mahnt zudem Vertragstreue an: Die aktuelle Gaggenauer Planung verstoße gegen die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Gaggenau und der Gemeinde Bischweier aus dem Jahr 2004, wonach nur ein eingeschränktes Gewerbegebiet mit mischgebietsverträglichen Betrieben zulässig sei.

Die Stadt Gaggenau widerspricht dieser Behauptung (noch) nicht, sagt auf BNN-Nachfrage nur, dass „eine entsprechende Stellungnahme des Nachbarschaftsverbands Kuppenheim/Bischweier kürzlich … eingegangen ist und derzeit von der Verwaltung geprüft wird“.

Wall und Masse

In puncto aktueller und prognostizierter Lärmbelastung betont die Stadtverwaltung, dass die Vorgaben der TA Lärm, also die einschlägigen Verwaltungsvorschriften zum Bundesimmissionsschutzgesetz berücksichtigt würden. Wie könnte ein Kompromiss aussehen? Die Verwaltung der Benz-Stadt kündigt im Zuge ihres Bebauungsplans „Zwischen Holderwäldele und Steinbüschel“ die Festsetzung baulicher Schallschutzmaßnahmen an.

Bürgermeister Wein stellt sich eine Beschränkung der lärmintensiven Betriebszeiten („Es gibt schutzwürdige Zeiten“) wie auch einen wirksamen baulichen Schallschutz vor: Am Besten sei wohl eine Einhausung, auch ein Schutz mittels Wall und Masse sei denkbar. „Eine einfache geschlossene Wand reicht jedenfalls nicht.“

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