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Bis zu fünf Anlagen geplant

Auf Lachsberg: Gemeinderat Forbach will gemeindeeigene Flächen für Windräder nutzen

Der Gemeinderat in Forbach will neue Windanlagen auf Gemeindeflächen bauen lassen. Das Gremium sprach sich einstimmig für das Vorhaben aus. Allerdings äußerte ein Mitglied Bedenken über die Lautstärke.

Günstiger Standort: Der Lachsberg in Forbach eignet sich aufgrund seiner guten Windbedingungen am ehesten für den Bau von Windkraftanlagen.
Günstiger Standort: Der Lachsberg in Forbach eignet sich aufgrund seiner guten Windbedingungen am ehesten für den Bau von Windkraftanlagen. Foto: Nicolas Armer/dpa

Der Gemeinderat Forbach hat in seiner jüngsten Sitzung erneut ein Stück freigemacht für die Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen. Einstimmig befürwortete das Gremium die Nutzung auf gemeindeeigenen Flächen.

Nach den vorgestellten Konzepten von EnBW, Vattenfall Europe und Badenova könnten im Bereich Lachsberg vier bis fünf Windkraftanlagen errichtet werden.

Sowohl Jörg Bauer (SPD) als auch Hubert Reif (Grüne) signalisierten für ihre Fraktion uneingeschränkte Unterstützung für das Vorhaben. Bauer regte darüber hinaus eine Landschaftsbildanalyse an. Eberhard Barth betonte, dass auch die Freien Wähler „schon immer für die Windkraft gewesen“ sind.

Seine Sorge galt allerdings seinen beiden Gemeinderatskollegen Hubert Reif und Margrit Haller-Reif, die bei der Schwarzenbach-Talsperre und somit in unmittelbarer Nähe der geplanten Windkraftanlagen wohnen. Er betonte, dass die Anlagen aufgrund des Infraschalls einen ausreichenden Abstand zur Bevölkerung haben müssen.

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„Je schneller sich das Rad dreht, umso weniger wummert es. Aber je langsamer es sich dreht, umso stärker wird das Wummern. Ich werde deshalb nur zustimmen, wenn die betroffenen Kollegen zustimmen“, sagt er.

Beide Grünen-Vertreter wussten Barth jedoch zu beruhigen. „Die Anlage ist 600 Meter von unserem Haus entfernt. Wenn man auf der Autobahn fährt, ist man viel mehr Infraschall ausgesetzt. Ich kann gut damit leben“, versicherte Reif.

Einer Meinung war man auch bei der Beauftragung des Interessenbekundungsverfahrens. Die GT-Service Dienstleistungsgesellschaft des Gemeindetags Baden-Württemberg wird sich nun um die Durchführung und die Festlegung der Bewertungskriterien kümmern.

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