Nach der Wahl ist vor der Wahl – und das nicht nur in Baden-Baden, sondern auch in Forbach.
Swantje Huse und Stephan Juch beantworten die wichtigsten Fragen rund um den Termin am 3. April.
Vor allem, wer dann noch oder neu auf dem Stimmzettel stehen wird.
Wer tritt an?
Am Mittwochabend hat der Gemeindewahlausschuss getagt: Es sind keine neuen Namen aufgetaucht. Allerdings haben mehrere Kandidaten ihre Bewerbung zurückgezogen. Auf dem Stimmzettel stehen nun also nur noch Robert Stiebler, Kilian Krumm und Mathias Fey.
Wieso können sich überhaupt neue Kandidaten bewerben?
Umgangssprachlich wird gerne vom „zweiten Wahlgang“ gesprochen. Tatsächlich stimmt das aber nicht. Es handelt sich vielmehr um eine Neuwahl. Das macht es möglich, dass Kandidaten ihre Bewerbung zurückziehen. Und auch, dass sich neue Bewerber melden. Bei kleinen Kommunen wie Forbach braucht es dafür übrigens keine Unterstützerstimmen.
Ist das überall so?
Nein, das kommunale Wahlrecht unterscheidet sich durchaus in den Bundesländern. In Bayern etwa kommt es zu einer Stichwahl, wenn kein Kandidat im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit (also mehr als 50 Prozent der Stimmen) erhalten hat. In die Stichwahl ziehen automatisch die beiden Bewerber mit den meisten Stimmen ein, alle anderen fallen raus. Und neue Bewerbungen sind erst gar nicht möglich. Auch in Baden-Württemberg wird über das Stichwahlprinzip bei OB-Wahlen nachgedacht.
In Baden-Baden wird bereits zwei Wochen nach dem ersten Wahltermin erneut gewählt. In Forbach drei Wochen später. Wieso ist das so?
Diese Fristen sind grundsätzlich in der Gemeindeordnung festgelegt. Dort heißt es: „Entfällt auf keinen Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet frühestens am zweiten und spätestens am vierten Sonntag nach der Wahl eine Neuwahl statt.“ Forbach liegt also genau in der Mitte. Dass es dort eine Woche länger dauert, bis die Wahllokale wieder geöffnet sind, hat mit den amtlichen Fristen zu tun: Die öffentliche Bekanntmachung wird im örtlichen Amtsblatt veröffentlicht. Dessen Redaktionsschluss lag aber zu früh, um die Ausschreibungsfrist für eine Neuwahl nach zwei Wochen einzuhalten, erklärt Forbachs Hauptamts- und Wahlausschussleiterin Margit Karcher.
Kann jetzt theoretisch eine ewige Spirale aus Neuwahlen beginnen?
Nein. Bei der Neuwahl reicht eine einfache Mehrheit. Einer der Kandidaten muss also einfach die meisten Stimmen bekommen. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass zwei Kandidaten gleich viele Stimmen erhalten und das auch noch die meisten Stimmen sind, entscheidet das Los.
Gab es in Forbach schon häufiger Neuwahlen?
Zumindest in der jüngeren Vergangenheit nicht. Im Forbach der Nachkriegszeit gab es bisher erst vier Wechsel an der Rathausspitze. Zum 1. Juni 1945 muss Bürgermeister Otto Fritz sein Amt abgeben, das er seit 1919 inne hatte. Als neuer Bürgermeister wird Friedrich Karl von der französischen Besatzungsbehörde eingesetzt. Bis zur Gemeindereform 1973 sind die heutigen Ortsteile Bermersbach, Gausbach und Langenbrand selbstständig und haben ihre eigenen Bürgermeister. 1948 gibt es die erste Wahl, die laut Forbach-Chronist Willi Echle viel Aufregung verursacht. Offenbar wollen viele Forbacher Otto Fritz zurück und wählen ihn mit großer Mehrheit, obwohl er gar nicht kandidierte, so Kreisarchivar Martin Walter. Daher kommt es zur ersten Neuwahl am 19. Dezember 1948, die Emil Wunsch mit 55,5 Prozent der Stimmen gewinnt. Er bleibt zehn Jahre im Amt und prägt das Nachkriegs-Forbach maßgeblich. Am 13. Oktober 1957 wird wieder gewählt, ohne Sieger. Erst am 2. Februar 1958 wird Paul Krey mit 966 Stimmen neuer Bürgermeister. Krey hat bisher den Rekord aufgestellt: 40 Jahre ist er Schultes von Forbach, wird am 5. Dezember 1965 als einziger Bewerber mit einer heute unfassbaren Mehrheit von 99,6 Prozent wiedergewählt. Im Mai 1998 scheidet er mit 68 Jahren aus dem Amt aus. Sein Nachfolger Kuno Kußmann setzt sich damals klar im ersten Wahlgang gegen seine zwei Mitbewerber durch. Er kandidiert 2014 für eine dritte Amtszeit, wird aber von der derzeitigen Amtsinhaberin Katrin Buhrke abgelöst. Sie erringt im ersten Wahlgang die absoluten Mehrheit mit 64,75 Prozent und setzt sich gegen fünf Kontrahenten durch.
Wie viele Forbacher dürfen nun eigentlich wählen?
Es sind 3.707 Wahlberechtigte. Wenige Wochen vor der Wahl waren es nach Angaben der Gemeinde noch 3.714 Wahlberechtigte. In der Zwischenzeit hat sich die Anzahl allerdings reduziert. Grund sich laut Hauptamtsleiterin Margit Karcher Wegzüge und Todesfälle.
Und was ist mit der Briefwahl?
Briefwahl ist auch bei einer Neuwahl möglich. Wer Briefwahl für den ursprünglichen Wahltag und eine Neuwahl beantragt hat, erhält die Unterlagen automatisch zugeschickt, heißt es auf der Homepage der Gemeinde. Wer am Sonntag noch zur Urne gegangen ist, jetzt aber lieber per Brief abstimmen möchte, kann noch bis Freitag, 1. April, die entsprechenden Unterlagen im Bürgerbüro beantragen. Der Antrag kann auch online auf www.forbach.de gestellt werden.