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Tod der Tiere nicht aufgeklärt

Freispruch für Gaggenauer Schafzüchter - trotz vieler offener Fragen

Mit einem Freispruch endete das Verfahren gegen eine Hobbyschafzüchter. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, im Mai 2019 auf seiner Weide ohne Not acht Schafe getötet zu haben.

Eine Figur „Justitia“ steht auf einem Schreibtisch.
Ob ein Gaggenauer Schafzüchter acht seiner Tiere grundlos getötet hat, ist auch nach dem Verfahren nicht klar. Foto: picture alliance / dpa

Weil beim ersten Termin die geladene Amtstierärztin unentschuldigt dem Verfahren ferngeblieben war, gab es am Dienstag eine Fortsetzung des Verfahrens, bei dem am Ende jedoch einige Frage offenblieben.

Der Mann habe ihr und ihrer Kollegin bei zwei unterschiedlichen Begebenheiten jeweils erklärt, dass die acht Tiere mit einem Bolzenschussgerät getötet worden seien. Der ehemalige Besitzer habe das in seinem Auftrag erledigt. Der wiederum hatte das vor Gericht bestritten.

Auch ein nun angehörter hauptberuflicher Schäfer, der beim Aufladen der Kadaver behilflich war, bekräftigte im Zeugenstand, dass die Tiere keine sichtbaren Spuren einer Tötung aufgewiesen hätten. Für ihn zeigten sie eher die typischen Symptome eines tödlichen Wurmbefalls. Die Schleimhäute hätten sehr blass gewirkt.

Zwar machten sich die Juristen sehr viel Mühe, die Gepflogenheiten zu hinterfragen. Doch habe man den Nachweis nicht führen können, dass hier etwas nicht mit rechten Dingen zugegangen sei. Allerdings kamen Dinge zur Sprache, die mehr als nur einen faden Beigeschmack trugen.

Bereits im Oktober hatte sich das Amtsgericht Gernsbach mit einem Strafverfahren gegen einen anderen Tierhalter wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz in der Lämmerzucht beschäftigt.

Tierärztin weist auf Ungereimtheiten hin

Aufmerksam wurde die Behörde auf Unregelmäßigkeiten, weil der Abdecker sie unterrichtete. Das sei so üblich, erklärte die Tierärztin, wenn es zu einer Häufung von toten Tieren komme. Beim Angeklagten sei dies schon mehrfach so gewesen. Also habe man sich den Betrieb näher angeschaut.

Dabei zeigte sich, dass das Bestandsregister Mängel aufweise, gab sie an. Obwohl man dem Hobbyhirten viel Zeit gelassen habe, damit er dies in Ordnung bringe, sei er der Aufforderung nicht nachgekommen. Die acht per Bolzenschuss getöteten Schafe seien immerhin rund zehn Prozent seines Bestandes gewesen, hielt sie vor Augen.

Obendrein wusste die Zeugin von einem Vorfall zu berichten, bei dem das Veterinäramt von der Polizei verständigt worden war. Gleich mehrere Schafe hatten sich im Weidezaun verfangen. „Sie waren mehrere Stunden unter Strom.“ Dies sei nicht der einzige Vorfall dieser Art gewesen.

Auch hielt sie die Wurmbefall-Geschichte für eher unwahrscheinlich. Denn üblicherweise bräche eine solche Infektion später im Jahr aus. Obendrein habe sie keinen Nachweis dafür gefunden, dass die verbliebenen Tiere daraufhin entwurmt worden seien. Auch habe man keinen Tierarzt bemüht.

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