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Neue Regelung

Entlastung bei der Gaspreisbremse: Was müssen Kunden in Gaggenau tun?

Muss man die Abschlagszahlung für Dezember bezahlen? Und wie wird die Entlastung bei der Gaspreisbremse berechnet? Unsere Redaktion hat die wichtigsten Fragen und Antworten von den Stadtwerken Gaggenau gesammelt.

Damit die Küche nicht kalt bleibt: Das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz soll bereits zum Dezember wirksam werden.  Foto: Patrick Pleul/dpa
Damit die Küche nicht kalt bleibt: Das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz soll bereits zum Dezember wirksam werden. Foto: Patrick Pleul/dpa Foto: Patrick Pleul/dpa

Die Stadtwerke Gaggenau haben über die neue Regelung zur Entlastung der Gasverbraucher informiert.

Die BNN haben die wichtigsten Fragen und Antworten zur Gaspreisbremse gesammelt:

Muss man die Abschlagszahlung für Dezember 2022 bezahlen?

Die Abschlagszahlung für den Dezember 2022 wird zum 31. Dezember fällig. Aber sie muss von Gasverbrauchern der Stadtwerke nicht beglichen werden.

Was tun bei Einzugsermächtigung?

Liegt den Stadtwerken eine Einzugsermächtigung für den Abschlag vor, wird der Abschlag im Dezember automatisch nicht abgebucht.

Was tun bei Überweisung oder Dauerauftrag?

Die Stadtwerke bitten darum, den Abschlag nicht zu überweisen beziehungsweise mit dem Dauerauftrag im Dezember zu pausieren. Falls der Abschlag vom Dezember dennoch bezahlt wird, werde dieser regulär in der nächsten Jahresabrechnung verrechnet.

Wie wird die Höhe der Entlastung berechnet?

Die nächste Jahresabrechnung enthält eine genaue Berechnung der Entlastung für Gaskunden. Diese entspricht nicht der Höhe der Abschlagszahlung, sondern wird wie folgt berechnet: Ein Zwölftel des im September bekannten, erwarteten Jahresverbrauchs wird mit dem Verbrauchspreis (ct/kWh) multipliziert, der im Dezember 2022 gültig ist. Hinzu addiert wird ein Zwölftel des jährlichen Grundpreises.

Wann kommt die zweite Stufe der Gaspreisbremse?

Die Einführung der zweiten Stufe der Gaspreisbremse ist aktuell zum 1. März 2023 geplant. Über die genauen Details wollen die Stadtwerke informieren, sobald die gesetzlichen Reglungen endgültig beschlossen sind. Sämtliche Entlastungen werden durch Finanzmittel der Bundesregierung finanziert.

Soll man weiter Energie sparen?

„Trotz Gaspreisbremse wichtiger denn je: Energiesparen lohnt sich für alle“, versichern die Stadtwerke Gaggenau und betonen darüber hinaus: „Jede Kilowattstunde Gas, die nicht verbraucht wird, hilft dem Geldbeutel, der Umwelt und der Versorgungssicherheit.“

Tipps zum Energiesparen gibt es im Internet unter: www.stadtwerke-gaggenau.de/energiesparen

Aktualisierte Informationen zur Gaspreisbremse gibt es unter: www.stadtwerke-gaggenau.de/preisbremsen

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