Skip to main content

Amtsgericht Gernsbach

Frau gewürgt: Besuch einer Fastnachtsveranstaltung endet im Desaster

Amtsgericht Gernsbach verurteilt einen 47-Jährigen wegen Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe

Ein historisches zweistöckiges großes Haus.
Vom Amtsgericht Gernsbach wurde ein 47-Jähriger aus Triberg, der seine ehemalige Freundin misshandelt haben soll, zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Foto: Jürgen Gerbig

Weil ein 47-Jähriger aus Triberg seine ehemalige Freundin im Intimbereich gebissen und später misshandelt haben soll, wurde er am Dienstag zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt.

Ein weiteres Delikt, das ihm zur Last gelegt wurde, Fahren unter Alkoholeinfluss, führte zum Führerscheinentzug für zusätzlich drei Monate. Die Dauer der Bewährung setzte Koch auf drei Jahre fest.

Die vom Beschuldigten begonnene Therapie habe dieser fortzusetzen. Mit seinem Urteil blieb Amtsrichter Ekkhart Koch unter der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Man hat mir was ins Glas getan.
Angeklagter
als mögliche Erklärung für seinen Filmriss

Gleich mehrere Stunden brauchten Richter, Staatsanwältin und Verteidiger, um an diesem Morgen Licht in das Dunkel in eine Nacht Ende Januar zu bringen.

Nicht abschließend geklärt werden konnte, ob das Paar per Taxi oder mit dem Auto des sichtlich psychisch angeschlagenen Mannes nach dem Besuch einer Fastnachtsveranstaltung in der Gernsbacher Stadthalle zur Wohnung der Geschädigten nach Reichental fuhr.

Angeklagter kann sich an die Nacht nicht erinnern

Mehrmals versicherte der Vater von drei fast erwachsenen Kindern unter Tränen, dass er sich an nichts erinnern könne, weder an die einvernehmlichen intimen Video-Aktivitäten, noch an seinen heftigen Ausraster.

Ebenso nicht daran, der Reichentalerin mehrfach auf den Kopf geschlagen und solange in ein Kopfkissen gedrückt zu haben, bis die Mittvierzigerin diesen Kopf zur Seite drehen musste, um Luft zu holen.

Ebenfalls keine Erinnerung habe er mehr an das Verlassen der Wohnung, meinte der zurzeit arbeitslose und von Krankengeld lebende Mann.

Die von der Frau gerufenen Polizisten entdeckten den Angreifer später schlafend in seinem Auto auf einem Parkplatz zwischen Reichental und Hilpertsau. Der durchgeführte Alkoholtest ergab 1,2 Promille.

Auffällig sei sein aggressives Verhalten gewesen, beschrieb einer der als Zeugen geladenen Polizisten den Einsatz.

Polizeibeamte beschreiben aggressives Verhalten

Ruhig und sachlich schilderte die geschädigte Mittvierzigerin, die sich schon zu Silvester ebenfalls im Streit von ihrem Freund trennte, den Abend, der, wie sie betonte, zunächst in völliger Harmonie ablief und in Reichental im Desaster enden sollte.

Der 47-Jährige, der bereits wegen Körperverletzung und Betrug verurteilt wurde, beteuerte mehrfach, wie leid ihm die Geschehnisse tun. Für ihn endete der Abend in der Psychiatrie. Den Rettungsdienst rief er selber an.

Noch immer sei er in psychiatrischer Behandlung, ebenso beharrte er darauf, dass man ihm etwas in sein Glas getan habe. Ein schlüssiger Nachweis konnte dafür nicht erbracht werden.

Als völlig glaubwürdig bezeichnete die Staatsanwältin die Ausführungen der Zeugin und forderte unter anderem den Entzug des Führerscheins und eine Gesamtfreiheitsstrafe nicht unter sieben Monaten auf Bewährung.

Zweifel an der Klarheit der Beweisaufnahme äußerte hingegen der Verteidiger. Die gefährliche Körperverletzung wurde in eine einfache, aber vorsätzliche Körperverletzung umgewandelt.

nach oben Zurück zum Seitenanfang