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Strenge Kriterien

Warum Forbach und Gernsbach sich Luftkurorte nennen dürfen

Forbach und Gernsbach haben etwas gemeinsam: Beide Orte sind staatlich anerkannte Luftkurorte. Aber was heißt das eigentlich genau? Und mit welchem Aufwand ist der Titel verbunden?

Forbach
Ausgezeichnet: Die Gemeinde Forbach trägt seit 1970 das Prädikat „Luftkurort“. Dabei spielt aber nicht nur saubere Luft eine Rolle. Foto: Susanne Dürr

Wer ausgezeichnete Luft schnuppern will, muss nach Forbach oder Gernsbach fahren. Beide Orte sind staatlich anerkannte Luftkurorte. Aber was heißt das überhaupt? Welche Bedingungen sind an den Titel geknüpft? Und ist einmal Luftkurort immer Luftkurort?

Was ist ein Luftkurort?

Luftkurort ist das am weitesten verbreitete Prädikat für Kurorte in Deutschland. Das Siegel wird an Gemeinden vergeben, deren Luft und Klima sich positiv auf Gesundheit und Erholung auswirken.

Welche Bedingungen müssen Luftkurorte erfüllen?

Die Kriterien für Luftkurorte gibt der Deutsche Heilbäderverband vor. Sie müssen zum Beispiel saubere Luft und ein gutes Klima aufweisen. Viel Verkehr, Industrie und hohe Emissionen durchs Heizen schaden der Luftqualität. Auch Größe und Lage des Ortes und das Wetter spielen eine Rolle. In Luftkurorten darf es weder zu warm noch zu kalt sein. Die Temperaturen dürfen außerdem nicht zu stark schwanken. Außerdem gibt es Grenzwerte für Nebel und Sonnenschein: Es darf an maximal 15 Tagen im Jahr neblig sein. Mindestens 1500 Stunden im Jahr muss die Sonne scheinen. Aber Luft und Klima sind nicht alles. Auch die Zahl der Hotelbetten, Sportanlagen, Radwegen und öffentlichen Toiletten spielen bei der Entscheidung eine Rolle. Pluspunkte gibt es zum Beispiel für einen Kurpark– so wie in Gernsbach.

Wer entscheidet, ob ein Ort sich Luftkurort nennen darf?

Gemeinden können das Prädikat beim Regierungspräsidium beantragen. Dafür müssen sie ein Gutachten durch den Deutschen Wetterdienst (DWD) in Auftrag geben. Der DWD überprüft die Luftqualität und das Klima in der Gemeinde. Mithilfe von Messstationen, die über einen Zeitraum von einem Jahr wöchentlich Proben an den DWD schicken, stellen die Gutachter fest, wie sauber die Luft ist. Der DWD analysiert zum Beispiel den Grad der Feinstaubbelastung, die Konzentration von Stickstoffdioxid oder Blütenpollen. Auf Grundlage des Gutachtens entscheiden die Behörden der Länder, ob ein Ort sich mit dem ersehnten Prädikat schmücken darf. Wenn ja, erhält er einen Anerkennungsbescheid samt Urkunde. Alle zehn Jahre stehen die Luftkurorte erneut auf dem Prüfstand. Dann überprüft der DWD, ob der Ort sein Siegel behalten darf. Alle fünf Jahre ist außerdem eine Zwischenprüfung fällig. Überzeugt die Gutachter nicht der ganze Ort, können auch Teile davon Luftkurort werden.

Was kostet so ein Gutachten?

Da hängt vom Umfang ab. Bei Gemeinden mit viel Verkehr sind nach Angaben des DWD aufwendigere Prüfungen nötig. Die Stadt Gernsbach zahlt nach Angaben der Verwaltung 10.000 bis 15.000 Euro für die Überprüfung, die alle zehn Jahre fällig wird. In Forbach waren es zuletzt 5.700 Euro.

Wie haben Forbach und Gernsbach bei den letzten Prüfungen abgeschnitten?

Beide Orte erfüllen die Bedingungen zum Luftkurort. In Gernsbach steht das nächste große Gutachten mit einjähriger Messreihe 2024/2025 an. In Forbach gibt es 2025 eine Zwischenprüfung, 2030 wird dann wieder ein Jahr lang dort gemessen.

Was erhoffen sich die Gemeinden von der Auszeichnung?

Viele Orte hoffen, so Besucher anzulocken. Ob das funktioniert, sei schwer einzuschätzen, sagt Nicoletta Arand, Pressesprecherin der Stadt Gernsbach. „Mit Sicherheit ist es von Vorteil, wenn man über ein Prädikat verfügt und auch über Kureinrichtungen wie Kurpark und Kurkonzerte“, sagt Arand. Konkrete Zahlen, die belegen, dass das Prädikat ein Touristenmagnet ist, gäbe es aber nicht. „Im Gegensatz zu früher liegt die Bedeutung des Titels nicht mehr so sehr in der Außenwirkung“, sagt Thomas Hudeczek von der Gemeindeverwaltung Forbach. Das Prädikat erleichtere aber in manchen Fällen den Zugang zu staatlichen Fördergeldern. Außerdem gebe es abhängig von Gästezahlen und Kurtaxe Zuschüsse.

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