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Vorhaben auf ehemaligem Pfleiderer-Areal

Petition gegen Baugenehmigung „Wörthgarten“ in Gernsbach abgeschmettert

Der Ausschuss des Landtags sieht keine Rechtsverstöße beim „Wörthgarten“. Für Bürgermeister Christ ist das eine Bestätigung. Damit ist die Petition von CDU-Stadtrat Freundel abgelehnt, der hatte Verstöße gegen das Umweltrecht gesehen.

Blick von der Weinauerstraße: Das neue Quartier „Im Wörthgarten“ wächst.
Blick von der Weinauerstraße: Das neue Quartier „Im Wörthgarten“ wächst. Foto: Stephan Juch

Der Petitionsausschuss des Landtags von Baden-Württemberg sieht keine Rechtsverstöße im Baugenehmigungsverfahren des neuen Quartiers „Im Wörthgarten“. Das wertet Bürgermeister Julian Christ (SPD) als „Bestätigung von höchster Stelle, dass wir alles richtig gemacht haben“.

Für Stefan Freundel ist das Ergebnis enttäuschend. Gleichwohl sei es „okay, zu einem Ergebnis zu kommen. Für mich ist die Sache jetzt erledigt. Auch wenn ich es nach wie vor für bedenklich halte, was dort passiert.“ Der CDU-Stadtrat, der die Petition als Privatperson eingereicht hatte, wollte damit einen Stopp der erteilten Baugenehmigung auf dem ehemaligen Pfleiderer-Areal erreichen.

Dabei mahnte er zusammen mit der Freiburger Kanzlei Fridrich, Bannasch & Partner vor allem etwaige Verstöße gegen Umweltrecht, FFH-Schutz, Wasserschutz und Lärmschutz an. Wie beurteilt der Petitionsausschuss den Sachverhalt?

Mix aus Wohnen, Gewerbe und Nahversorgung soll am Pfleiderer-Areal entstehen

Was städtebaulich erforderlich ist, bestimmt die Gemeinde in eigener Verantwortung. Sie besitzt ein sehr weites planerisches Ermessen. Dieses sei der Ausfluss der grundgesetzlich garantierten kommunalen Planungshoheit ist, so der Ausschuss.

Mit dem Vorhaben auf dem ehemaligen Pfleiderer-Areal, auf dem ein Mix aus Wohnen, Gewerbe und Nahversorgung entsteht sowie eine weitgehende Altlastensanierung stattfindet, bewege sich die Stadt innerhalb ihres gesetzlichen Planungsermessens. Die Anwendungsvoraussetzungen für das beschleunigte Verfahren seien erfüllt, argumentiert der Petitionsausschuss und verweist auf die einschlägige Rechtsprechung.

Diese lasse einen Bebauungsplan der Innenentwicklung auch dann zu, wenn er – wie in diesem Fall – für sogenannte Außenbereichsinseln aufgestellt wird. Auch der Verzicht auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung sei auf dem ehemaligen Pfleiderer-Areal zulässig, zumal eine freiwillige Vorprüfung erstellt worden sei, die zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses abgeschlossen war.

Freundel sieht die Argumentationskette als „fragwürdig“ an

Es sei grundsätzlich möglich, die Bewältigung eines Lärmkonflikts aus dem Bebauungsplanverfahren auszuklammern und einem nachfolgenden Baugenehmigungsverfahren zu überlassen, erklärte der Ausschuss.

Auch die Berührung des FFH-Gebiets an der Murg steht der Anwendung des beschleunigten Verfahrens nicht entgegen, erklärt der Petitionsausschuss. Ausschlaggebend sei vielmehr, ob Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der konkreten Erhaltungsziele und des Schutzzwecks der Natura 2.000-Gebiete bestehen. Das sei „Im Wörthgarten“ nicht der Fall.

Die Beanstandungen im Hinblick auf die festgesetzten Artenschutzmaßnahmen greifen laut Petitionsausschuss ebenfalls nicht durch: Nach Baugesetzbuch sind zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft Maßnahmen ausreichend, die dazu bestimmt sind, artenschutzrechtliche Verbotsbestimmungen beim Vollzug eines Bebauungsplans vorbeugend zu verhindern.

Das für die Kernstadt erarbeitete Hochwasserschutzkonzept sei unabhängig von der Aufstellung des Bebauungsplans beauftragt und dann in die Planung integriert worden. Den Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes werde damit voll umfänglich entsprochen.

Für Stefan Freundel ist die Argumentationskette des Petitionsausschusses „fragwürdig“, gerade was die Ausführungen zur nicht erfolgten Umweltverträglichkeitsprüfung betreffe. Er sei sich nicht sicher, ob diese Argumentation vor einem Richter standgehalten hätte. Zu einer Gerichtsverhandlung wird es aber nicht kommen. Als Kläger müsste man direkt vom Bebauungsplan betroffen sein – zum Beispiel als Anlieger. Freundel ist das nicht. Einen Betroffenen, der das Wagnis einer Klage eingehen würde, hat der CDU-Stadtrat aber nicht gefunden.

Untersuchung sei ein dickes Lob für die Gernsbacher Verwaltung

Unterdessen zeigt sich Bürgermeister Christ hoch erfreut über das Ergebnis, zu dem der Petitionsausschuss gekommen ist, zumal der komplette Sachverhalt umfangreich und gewissenhaft abgearbeitet worden sei. Viele Experten haben sich alle Akten noch einmal angeschaut, das Ergebnis sei auch als dickes Lob an alle Beteiligten in der Verwaltung zu werten, so Christ.

Dass er jüngst im Gemeinderat der ganzen CDU-Fraktion Vorhaltungen gemacht hat wegen der Petition, die Freundel explizit als Privatperson eingereicht hatte, rechtfertigt der Bürgermeister damit, dass sich die Christdemokraten bis heute nicht von diesem Vorgehen distanziert haben.

Grundsätzlich sei es ein „ungewöhnlicher Vorgang“, dass der Landtag über eine Petition zu einer Gemeinderatsentscheidung zu befinden habe, betont Christ: Schließlich sei der Ausschuss eigentlich dafür da, sich mit Eingaben von Bürgern zu befassen, die sich durch eine Behörde ungerecht behandelt fühlen – und nicht dafür, demokratisch gefasste Mehrheitsbeschlüsse überprüfen zu lassen.

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