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Verhandlung vor dem Amtsgericht

Schüler aus Gernsbach beleidigt kurz nach seiner Verurteilung wieder einen Polizisten

Ziemlich uneinsichtig hat sich ein 19-Jähriger gezeigt. Einen Monat nach seiner Verurteilung wegen Beamtenbeleidigung fiel der Schüler erneut aus der Rolle.

Ein Absperrsystem regelt den Einlass in die Halle
Weil er beim Schnurren in Hörden nicht in die Halle gelassen wurde, hat ein 19-Jähriger Polizisten beschimpft. Dafür muss er sich vor dem Amtsgericht verantworten. Foto: Veronika Gareus-Kugel

Die Verurteilung hat dem Angeklagten merklich missfallen. „Haben Sie noch nie einen beleidigt?“, fragte der Gernsbacher kess Amtsgerichtsdirektor Ekkhart Koch und die Staatsanwältin, so als seien seine regelmäßigen unflätigen Bezeichnungen Kinkerlitzchen. „Ich werde oft beleidigt und renne nicht dauernd zur Polizei“, schob der Mann nach, ohne sich zu hinterfragen, woran das wohl liegen könnte.

Dass jeder mal auch privat andere beschimpft, wollte Koch nicht bestreiten – die Worte des 19-Jährigen nehmen jedoch der Richter und die Staatsanwältin nur in den Mund, wenn es um die Aufarbeitung von Fällen geht wie diesem am Dienstagmorgen.

Das diesmal verhandelte „Hurensohn“ ist dabei eine der harmlosesten Beschimpfungen, die dem Angeklagten entfuhr – und die Justiz auf den Plan rief. Im Juli 2021 hatte der damalige Realschüler mit weit wüsteren Ausdrücken eine Lehrerin traktiert, als die ihn auf das Rauchverbot au dem Schulgelände hinwies.

Richter Koch ärgerte sich vor allem darüber, dass der Gernsbacher am 16. Februar 2023 schon wieder straffällig wurde. Und das, obwohl er erst einen Monat vorher, am 17. Januar, vor dem Kadi gestanden hatte.

Das damals verhängte Anti-Aggressions-Training hat der Verurteilte bis heute nicht angetreten. Er versicherte aber, den Kontakt mit der zuständigen Stelle wegen eines Termins im Sommer hergestellt zu haben. Die erste Schimpfkanonade des Jahres gegenüber Polizisten war noch mit heftigeren Ausdrücken gewürzt neben dem anscheinend obligatorischen „Hurensohn“.

Bereits fünf Einträge im Strafregister

Jedenfalls war der bereits mit fünf Einträgen ins Strafregister gesegnete Schüler im Februar beim Schnurren in Hörden ziemlich „genervt“, weil er trotz eines Eintrittsbändchens am Handgelenk nicht in die Halle gelassen wurde.

„Mir wurde unterstellt, ich hätte das Armbändchen geklaut“, ärgerte sich der Schüler. Deshalb habe er später „die unschönen Worte gefunden. Das ist alles blöd gelaufen“. Ihn enthemmte auf dem Vorplatz der Halle eine 0,7-Liter-Flasche Sekt. „War sie wenigstens schön kalt? Sonst schmeckt sie nicht“, versuchte Richter Koch geschickt, die Zunge des Angeklagten zu lösen.

Alkohol und große Klappe, das ist teuer.
Ekkhart Koch, Amtsgerichtsdirektor

Letzterer erzählte daher weiter, er habe in ein „Eck hingepinkelt, weil man mich nicht rein auf die Toilette ließ“. Die Polizisten, die ihn kontrollierten, ermittelten einen Promillegehalt von 0,8, wonach sich laut Koch durch das Zusammenspiel von Alkohol und Polizei-Kontrolle bei dem Gernsbacher „immer die gleiche Dynamik entwickelt: Alkohol und große Klappe, das ist teuer“.

Nachdem dem Schüler das besagte Schimpfwort entfuhr, kapierte er rasch, dass ihn dies in die Bredouille bringt. „Ich entschuldigte mich zeitnah“, berichtete der Murgtäler von seinen Bemühungen, den Polizisten erneut zu treffen, um Asche auf sein Haupt zu streuen.

Die Staatsanwältin erkannte bei dem Angeklagten „ziemlich kindisches Verhalten“, auch seine Schulprobleme sprächen für eine Reifeverzögerung, weshalb das Jugendstrafrecht bei dem 19-Jährigen anzuwenden sei. Neben dem ausstehenden Anti-Aggressions-Training plädierte sie für einen Dauerarrest, um dem Schüler „zu zeigen“, dass er nicht folgenlos Leute beleidigen kann.

Partygänger muss am Wochenende in den Arrest

Der entsprechend von Koch Verurteilte fand den Dauerarrest „lächerlich“. Der 19-jährige Gernsbacher wollte den Arrest während der „Schulzeit“ absitzen. Dass es dann für den ehemaligen Sitzenbleiber eher eine Belohnung wäre, erkannte Koch und legte den Arrest auf zwei Wochenendtage. „Dann verpassen Sie nur eine Party in Stuttgart“, bemerkte Koch.

Der Richter verabschiedete den fleißigen Partygänger mit: „Ich hoffe, ich sehe Sie dieses Jahr nicht mehr.“ „Ich Sie auch nicht“, zeigte sich der Angeklagte ausnahmsweise einig mit einem Beamten.

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