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Mehr Parkplätze am Markt

Stadt Gernsbach reagiert auf Zwischenlösung und entfernt Halteverbotsschilder

Die Stadt Gernsbach reagiert auf den vorübergehenden Umzug des Wochenmarkts auf den Salmenplatz und stellt mehr Parkplätze zur Verfügung.

Wird vorübergehend entfernt: Das absolute Halteverbot in der Salmengasse an Freitagen.
Wird vorübergehend entfernt: Das absolute Halteverbot in der Salmengasse an Freitagen. Foto: Stephan Juch

Freitags ist Wochenmarkt in Gernsbach. Für viele ein fester Termin, um sich mit frischen Waren fürs Wochenende einzudecken. Zudem trifft man sich dort gerne zum Plaudern.

Zuletzt wunderten sich aber immer mehr Besucher darüber, dass die Parkplätze in der Salmengasse freitags von 5 bis 14 Uhr weiterhin gesperrt sind, obwohl der Markt wegen der aktuellen Sperrung der Gottlieb-Klumpp-Straße seit 20. Januar auf dem Salmenplatz stattfindet. Parkplätze in Marktnähe sind schließlich ohnehin rar in Gernsbach.

Halteverbotsschilder in Gernsbach werden vorerst entfernt

Grund für den zwischenzeitlichen Mini-Umzug des Wochenmarkts ist, dass die Salmengasse (der angestammte Platz) als Umleitung während des Baus des Kreisverkehrs am Wörthgarten / Bahnhof dient.

Auf Anfrage dieser Redaktion räumt die Stadt Gernsbach jetzt ein, dass die Sperrung der Parkplätze in der Salmengasse während dieser Übergangszeit „tatsächlich nicht erforderlich ist“.

Nach Rücksprache mit der Straßenverkehrsbehörde werden die Halteverbotsschilder nun entfernt und erst wieder angebracht, wenn der Markt wieder auf seinen angestammten Platz in der Salmengasse zurückkehrt. Das kündigte die Stadt am Mittwoch an.

Halteverbot in Gernsbach wurde 2018 angeordnet um rechtliche Handhabe zu haben

Das absolute Halteverbot in der Salmengasse an Freitagen von 5 bis 14 Uhr wurde im März 2018 angeordnet und zeitnah durch die Anbringung der entsprechenden Halteverbotsschilder umgesetzt (für Markttage an anderen Wochentagen, zum Beispiel wegen Freitags-Feiertagen, werden mobile Halteverbotsschilder eingesetzt).

Die Anordnung wird damit begründet, dass der Wochenmarkt zuvor wegen parkender Fahrzeuge oft nicht ordnungsgemäß aufgebaut werden konnte und der Vollzugsdienst bis dahin keine rechtliche Handhabe hatte, diese Fahrzeuge zu beanstanden und gegebenenfalls abschleppen zu lassen.

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