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Vorbestrafter Täter

Murgtaler Trickdieb zu Sozialstunden verurteilt: Gericht glaubt Geschichte vom „Handyfund“ nicht

Nach einem Handy-Diebstahl muss ein 20-Jähriger 100 Sozialstunden ableisten. Das Gericht glaubt dem Mann seine Geschichte aus der Tatnacht nicht.

Auf einer Richterbank liegt ein Richterhammer.
Urteil gefällt: Ein Trickdieb muss Sozialstunden leisten. Foto: Uli Deck/dpa/Symbolbild

Weil er im November vergangenen Jahres einem Gast eines Baden-Badener Nachtclubs das Handy aus der Gesäßtasche entwendet haben soll, musste sich am Dienstag ein 20-jähriger Gernsbacher vor dem Amtsgericht verantworten. Am Ende kassierte er dafür 100 Sozialstunden, welche er in den kommenden Monaten ableisten muss.

Beide – der Angeklagte sowie der Handybesitzer – kannten sich nicht, waren aber in derselben Nacht feiern. Als der Club gegen 4.30 Uhr schloss, brachen die beiden auf. Der Geschädigte musste einem Freund ins Taxi helfen. Dabei habe spontan ein ihm unbekannter Mann geholfen.

Mobiltelefon über die Ortungsfunktion gefunden

Erst später, bereits auf der Heimfahrt, stellte der Geschädigte fest, dass sein Mobiltelefon fehlte. Als er zu Hause ankam, versuchte er, das Gerät über die Ortungsfunktion ausfindig zu machen. Er bekam ein Signal aus dem Murgtal, das ihn – gemeinsam mit dem dortigen Polizeiposten – zur Wohnanschrift des Angeklagten führte.

Der Angeklagte erzählte eine ganz andere Geschichte. Als er später vor der Tür des Clubs auf seine Freundin wartete, die ihn abholen sollte, habe er bei der Bushaltestelle Schutz vor dem Regen gesucht. Dabei habe er ein am Boden liegendes Handy entdeckt. Er will daraufhin die umstehenden Personen befragt haben, ob jemand ein Mobiltelefon vermisse und steckte es schließlich ein, um es am Folgetag auf dem Fundbüro abzugeben.

Hätte ich es behalten wollen, dann hätte ich es doch ausgeschaltet.
Angeklagter

„Hätte ich es behalten wollen, dann hätte ich es doch ausgeschaltet“, gab der Beschuldigte zu bedenken. Er habe das Smartphone bewusst angelassen, weil er gehofft hatte, dass der Besitzer oder ein Bekannter des Eigentümers anrufen würde. Tatsächlich habe er – kurz nach dem Auffinden – auch einen Anruf erhalten. Als er mehrfach „Hallo“ gerufen habe, wurde jedoch aufgelegt.

Gericht glaubt dem Angeklagten nicht

Die Angaben des Angeklagten konnten nicht verifiziert werden. Der Angeklagte will zudem im Vorfeld mit verschiedenen Kumpels geschrieben haben, weil er Zeugen suchte, die sich daran erinnern könnten, wie er das Gerät nach dem Auffinden herumgezeigt habe. Und er macht geltend, dass er seinerseits gegen den rechtmäßigen Handybesitzer Anzeige wegen falscher Anschuldigungen erstattet habe.

Doch weder die Vertreterin der Staatsanwaltschaft noch das Gericht schenkten dieser Geschichte Glauben, auch nicht angesichts der Aussage des Geschädigten, der sich nicht zu 100 Prozent sicher war, ob es wirklich der Angeklagte gewesen sei, der ihm beim Verfrachten des Betrunkenen ins Taxi zu Hilfe kam.

Am Ende waren es auch die Vorstrafen des jungen Mannes, über die das Bundeszentralregister Auskunft gab, dass man ihm nicht glaubte. Schließlich war es demgemäß nicht das erste Mal, dass der Angeklagte gestohlen hätte. Doch der beharrte bis zuletzt darauf, dass er unschuldig sei. „Ich habe den Diebstahl nicht begangen.“

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