Acht Schafe seiner Herde soll der Angeklagte aus Gaggenau im Mai 2019 ohne ersichtlichen Grund getötet haben, so wurde ihm gemäß Strafbefehl vorgeworfen. Doch so recht ließ sich die Beweisführung vor dem Amtsgericht Gernsbach nicht voranbringen, da eine Zeugin vom Landratsamt unentschuldigt dem Prozess fernblieb. Die angebotene Einstellung des Verfahren lehnte der Angeklagte jedoch ab. Er möchte seine Unschuld feststellen lassen, so dass es eine Fortsetzung am 6. April um 13.30 Uhr geben wird.
Hintergrund des Verfahrens gegen den Schafzüchter ist die Häufung von Tieren, die über den Kadaverbeseitigungsdienst entsorgt wurden. Tatsächlich waren diese, so hatte der Halter eingeräumt, mit ihren zwei bis vier Jahren relativ jung.
Bereits im Oktober beschäftigte sich das Amtsgericht Gernsbach mit einem Strafverfahren gegen einen anderen Tierhalter wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz in der Lämmerzucht.
Laut Schafzüchter soll ein Parasit die Todesursache sein
Der Gaggenauer Schafzüchter will die Tiere nicht getötet haben. Auch habe er niemanden damit beauftragt. Vielmehr habe er die Schafe verendet auf der Weide gefunden. Hintergrund sei ein Befall mit dem „gedrehten Magenwurm“, der bei Schafen sehr schnell zum Tod führe. Der Angeklagte habe die Kadaver unverzüglich fachgerecht entsorgen lassen.
Obendrein, so erläuterte er, werden seine Schafe zweimal jährlich entwurmt. Auch würde der Kot regelmäßig auf Wurmbefall hin beim Tierarzt untersucht. Als es 2019 zu den Todesfällen auf der Weide gekommen war, habe er dies genauso getan. Festgestellt habe man dabei jedoch nichts. Er habe eine Blutuntersuchung durchführen lassen und die Tiere daraufhin nochmals entwurmt.
Amtsärztin widerspricht der Aussage des Angeklagten
Eine gänzlich andere Aussage zur Sache hatte die Amtsärztin beim Ermittlungsverfahren gemacht. Ihren Notizen zufolge soll der Schäfer, von dem der Angeklagte die Herde übernommen hatte, die acht Tiere mittels Bolzenschuss getötet haben oder sie von Dritten töten lassen haben. Im Bericht, den das Landratsamt verfasst hatte, steht, dass der Halter angegeben hat, er hätte die Tiere mit einem Bolzenschussgerät töten lassen.
Die Veterinärmedizinerin war als Zeugin zum Verfahren geladen, dort allerdings aus unbekannten Gründen nicht erschienen. Warum sie nicht kam und ob es eine Missachtung des Gerichts war, die mit Strafe belegt werden kann, steht nicht fest. Dies sei festzustellen, bat der Verteidiger, dessen Mandant sich im Vorfeld des Verfahrens wohl in der Öffentlichkeit reichlich in Misskredit gebracht sah.
Im Vorfeld hatte sich das Gericht die Mühe gemacht, bei der Tierbeseitigung die Mengen abzufragen, die insgesamt vom Angeklagten auf diesem Weg entsorgt wurden. Immer wieder war es zu Todesfällen gekommen. Das, so sah es das Gericht durchaus, könne nicht im Interesse des Züchters sein, da dies mit finanziellen Einbußen verbunden sei.
Gaggenauer Schafzüchter lehnt die Einstellung des Verfahrens ab
Diese abweichenden Angaben des Halters sowie die Notizen der Amtstierärztin geben Anlass für einen Anfangsverdacht. Andererseits sei die Einlassung des Angeklagten schlüssig. Darum waren sich Staatsanwaltschaft und Gericht wohl darin einig, dass man das Verfahren einstellen könne.
Doch der Angeklagte sieht sich zu unrecht belangt und pocht auf den Freispruch, den er sich erhofft. Die Verhandlung wird darum nun zu dem neu bestimmten Termin fortgesetzt.