Das Verfahren gegen einen ehemaligen Trainer einer Mädchenfußballmannschaft wegen des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs wird weitergeführt. Sowohl der Angeklagte wie auch die Staatsanwaltschaft haben gegen das Urteil des Amtsgerichts Gernsbach Rechtsmittel in Form der Berufung eingelegt.
Zudem hat die Nebenklage Rechtsmittel eingelegt, was im Falle eines Freispruchs oder Teilfreispruchs grundsätzlich möglich ist, so Amtsgerichtsdirektor Ekkhart Koch.
In der Folge wird sich das Landgericht Baden-Baden mit dem Fall befassen; ein Termin für diese Verhandlung steht noch nicht fest.
Urteil des Amtsgerichts Gernsbach: Freiheitsstrafe wegen sexueller Belästigung
Das Amtsgericht Gernsbach hatte den 62-jährigen Mann am 17. August wegen sexueller Belästigung einer damals 14-jährigen Jugendlichen in drei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Als Auflage sollte er 5.000 Euro an das evangelische Mädchenheim Gernsbach zahlen. In einem Fall war der Trainer freigesprochen worden.
Das Verfahren in Gernsbach fand mit Blick auf das Alter des Mädchens weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.