Diese tritt am 13. April für den täglichen Zeitraum von 6 bis 21 Uhr in Kraft und ist befristet bis zum 9. Mai, teilte das Landratsamt mit.
Der 7-Tage-Inzidenz-Wert für die Stadt Gaggenau liegt mit Stand vom 11. April bei 254 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern und ist damit deutlich über dem 7-Tage-Inzidenz-Wert des Landes Baden-Württemberg und des Landkreises Rastatt. Der Wert für den Landkreis Rastatt beträgt derzeit 174,6.
Insgesamt gibt es in der Stadt Gaggenau aktuell 112 aktive Fälle. Geographisch verteilen sich die Fälle gleichmäßig auf das gesamte Stadtgebiet Gaggenau. Sie sind insbesondere keiner großen Häufung zuzuordnen, so dass sich das Infektionsgeschehen insgesamt als diffus bezeichnen lässt.
Grundrechtseingriff laut Landratsamt verhältnismäßig
Es besteht nach wie vor eine regionale Belastung des Gesundheitssystems. Der Covid-Bereich des Klinikum Mittelbadens ist mit 71 Covid-19-Patienten belegt. Auf der Intensivstation werden 10 Covid-19-Patienten versorgt (Stand Kalenderwoche 14).
Der mit der Maskenpflicht einhergehende Grundrechtseingriff ist in Anbetracht des Infektionsschutzes und der jeweiligen Interessen nach Meinung des Landratsamtes verhältnismäßig. Die Anordnung ist geeignet, um das Ziel, die Aus- und Weiterverbreitung von Covid-19 zu verlangsamen und die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen, zu erreichen.
Weniger belastende Maßnahmen, die ebenso wirksam sind, sind nach Ansicht der Behörde nicht ersichtlich. Die Belastung durch das Tragen einer Maske ist von relativ geringer Intensität.
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bedeutet – unter Berücksichtigung der Ausnahmen – keine erhebliche Beeinträchtigung, teilt das Landratsamt in seiner Pressemitteilung mit.