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Neues Baugebiet

Grünfläche soll Wohnhäusern in Gaggenau-Ottenau weichen

Wo bisher eine Grünfläche ist, soll im Gaggenauer Stadtteil Ottenau ein neues Baugebiet entstehen. Das hat der Gemeinderat entschieden. Hier sollen Einfamilienhäuser, Doppelhäuser und kleinere Mehrfamilienhäuser Platz finden.

Luftbild aus Ottenau
Hier soll in ein paar Jahren gebaut werden: Südöstlich der Kirche St. Jodok sehen Stadtverwaltung und Gemeinderat Potenzial für Wohnhäuser. Die Fläche umfasst 0,83 Hektar. Foto: Peter Kraft

Es wird – nach derzeitigem Stand – wohl mindestens 2025 werden, bis in einem neuen innerörtliches Baugebiet die Bagger anrollen werden. Doch der politische Wille hierzu ist eindeutig: Einstimmig billigte der Gemeinderat am Montagabend die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans.

„Zwischen Haupt- und Haydnstraße“ heißt das Gebiet, es ist rund 0,83 Hektar groß und es liegt in Ottenau an der Bahnlinie zwischen den Einmündungen der Friedhofstraße und des Hördelsteinerwegs.

Einfamilienhäuser, Doppelhäuser und Mehrfamilienhäuser in Ottenau geplant

Einfamilienhäuser, Doppelhäuser und kleinere Mehrfamilienhäuser sind derzeit angedacht. Wie viele Wohneinheiten entstehen könnten? Darüber lasse sich noch keine Aussage treffen, so das Rathaus auf Nachfrage unserer Redaktion.

Nach der Umlegung soll die Privaterschließung über einen von der Stadt beauftragten Erschließungsträger erfolgen, „welche die Mitwirkung grundsätzlich aller Grundstückseigentümer im Plangebiet erfordert.“ Entsprechende Gespräche mit allen Grundstückseigentümern sind für 2023 geplant.

Das bislang unbebaute Areal südöstlich der St.-Jodok-Kirche stelle ein Potenzial für die Innenentwicklung dar, argumentiert die Stadtverwaltung. Der Bedarf an Wohnraumflächen solle „nachhaltig“ vor allem durch Bebauung von Flächen innerhalb des Siedlungskörpers gedeckt werden.

Bebauungsplan fehlt noch

Das Gebiet liegt im unbeplanten Innenbereich. Für eine Bebauung muss zunächst ein Bebauungsplan auf den Weg gebracht werden.

Bei einer „unverbindlichen Eigentümerbefragung im Juni 2021 haben sich alle befragten Grundstückseigentümer zurückgemeldet und grundsätzlich Interesse an einer baulichen Entwicklung ihrer Grundstücke bekundet“, berichtet das Rathaus. Die Aussagen der Eigentümer seien nicht verbindlich. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach Paragraf 13a Baugesetzbuch aufgestellt.

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