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Erhöhung ab 1. Januar 2024

Auch die Wassergebühren steigen in Gaggenau moderat

Die verbrauchsabhängige Frischwassergebühr ist in Gaggenau seit vier Jahren stabil. Allerdings wird die Grundgebühr im kommenden Jahr etwas angehoben.

Für die Ermittlung der Grundgebühren für die Wasserversorgung ist die Größe des Zählers von Bedeutung.
Für die Ermittlung der Grundgebühren für die Wasserversorgung ist die Größe des Zählers von Bedeutung. Foto: Joachim Kocher

Nachdem vor zwei Wochen die Abwassergebühren in Gaggenau moderat erhöht wurden, beschloss der Gemeinderat am Montag eine Änderung der Wasserversorgungssatzung. Dadurch erhöhen sich die Grundgebühren der Wasserversorgung zum 1. Januar 2024.

Wie aus der Sitzungsvorlage hervorging, betragen die Fixkosten und damit die Grundkosten der Wasserversorgung rund 80 Prozent.

Daher wird schon seit einiger Zeit von den Verbänden angeregt, die Einnahmestruktur anzupassen und möglichst auf ein Verhältnis von 50 Prozent Frischwasser (mengenabhängig) zu 50 Prozent Grundkosten (fix) zu kommen. Bundesweit liegt der (fixe) Grundkostenanteil allerdings bei deutlich unter 20 Prozent.

Zweiter Schritt zur gerechten Teilung von Grund- und Verbrauchsgebühren

Nachdem die Grundgebühren in Gaggenau zum 1. Januar 2020 in einem ersten Schritt angepasst wurden, soll mit der jetzigen Anpassung ein zweiter Schritt zur gerechten Teilung zwischen Grund- und Verbrauchsgebühren umgesetzt werden, fasst die Stadtverwaltung ihre Zielsetzung zusammen.

Nach Aussage der Verwaltung ist es das Ziel, bei der jetzigen Anpassung den Großteil der Kunden, bei denen Standardzähler „Q3=4“ (ehemals „Qn 2,5“) eingebaut sind, moderat mit Mehrkosten von 1,50 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer im Monat zu belasten. Kunden, die durch ihre Verbrauchsanforderung, sprich durch größere Wasserzähler, mehr zum Fixkostenanteil beitragen, werden über das von den Verbänden zur Verfügung gestellte Kalkulationstool gewichtet und analog an den Kosten beteiligt.

9.323 Zähler im Gaggenauer Stadtgebiet

Die Zählerzahl der Stadtwerke wird aktuell mit 9.323 beziffert, wobei es sich bei 9.021 um die Zählergröße Qn 2,5 handelt, deren Grundgebühren von bisher 5,50 Euro monatlich um 1,50 Euro auf künftig sieben Euro pro Monat angehoben werden. Die Gebühren für die restlichen Zähler in fünf verschiedenen Größen steigen monatlich um 3,60 Euro bis 74,80 Euro an. Der Werksausschuss hat das Thema vorberaten und zugestimmt.

Die Verwaltung betont, dass die verbrauchsabhängige Frischwassergebühr in Gaggenau seit 1. Januar 2019 nicht mehr angepasst wurde und nach wie vor bei 2,14 Euro pro Kubikmeter liege.

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