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36 Beschäftigte klagen vor dem Arbeitsgericht Karlsruhe

König Metall Gaggenau: Höherer Lohn, weil die Klos nicht saniert worden sind?

Mit einer Klausel des Haustarifvertrags der Firma König Metall in Gaggenau muss sich das Arbeitsgericht Karlsruhe auseinandersetzen. Vereinbart war, dass das Unternehmen den Lohn um 0,5 Prozent erhöht, wenn bis zu einem Stichtag die Sanitäranlagen im Altbau nicht saniert sein sollten. Genau das ist eingetreten, 36 Beschäftigte klagen auf eine Auszahlung. Eine Einigung wurde bislang nicht erzielt.

König Metall Gaggenau Außenansicht Autozulieferer
Eine schöne Fassade ist nicht alles: Weil Sanitäranlagen im Altbau von König Metall Gaggenau nicht fristgerecht saniert wurden, klagen 36 Mitarbeiter auf Auszahlung des im Tarifvertrag vereinbarten zusätzlichen Lohns. Foto: Dorscheid

Muss ein Unternehmen seinen Mitarbeitern mehr Lohn zahlen, weil die Sanierung von rund 30 Jahre alten Duschen und Toiletten nicht zu einem im Haustarifvertrag festgelegten Termin abgeschlossen war? Um diese Frage geht es aktuell beim Gaggenauer Automobilzulieferer König Metall.

Der Gütetermin am Dienstag vor dem Arbeitsgericht Karlsruhe scheiterte, gleich im Anschluss leitete Richter Thomas Münchschwander in einen Kammertermin über. Auch da saßen sich die Klägerseite - 36 Firmenmitarbeiter mit gewerkschaftlichem Rechtsschutz - und die beklagte Unternehmensführung, vertreten jeweils durch ihre Rechtsanwälte, wenig versöhnlich gegenüber.

Richter Münchschwander kündigte, nach nicht öffentlicher Beratung mit zwei ehrenamtlichen Richtern, am Ende des Sitzungstages einen Vergleichsvorschlag an, der jetzt den beiden Parteien zugeleitet wird. Sie haben bis Ende Juli Zeit, auf diesen Vergleich zu reagieren.

Noch in der Sitzung war angedeutet worden, dass der Vergleich in etwa auf die Hälfte des tarifvertraglichen Zuschlags hinauslaufen könnte. Der Richter machte auch darauf aufmerksam, dass mit der Thematik grundlegende Rechtsfragen tangiert sein könnten, die über den aktuellen Einzelfall hinausgehen.

150.000 Euro Mehrkosten

Worum geht es? Bei König Metall wird im Mai 2018 ein Tarifvertrag abgeschlossen, der neben einer Entgelterhöhung weitere betriebliche Themen zum Inhalt hat. Darunter der Passus: Bis zum 30. Juni 2019 - also über ein Jahr später - müssen die Sanitäreinrichtungen im Altbau saniert sein, ansonsten muss die Firma ab Juli 2019 ein zusätzliches Entgelt von 0,5 Prozent zahlen.

Das macht für jeden Monat des (auch heute noch gültigen) Tarifvertrags rund 20 bis 25 Euro brutto mehr für jeden Mitarbeiter aus. Rechtsanwalt Stefan Krauss für die Arbeitgeberseite rechnete so: „Wir reden über 0,5 Prozent für 600 Leute und damit über 150.000 Euro pro Jahr.”

Einig waren sich die Parteien zumindest darin, dass die Sanierungsmaßnahme nicht am 30. Juni 2019 abgeschlossen war. Das war es dann aber auch mit der Übereinstimmung, bei den anderen Punkten war kein gemeinsamer Nenner zu finden. Im Einzelnen: Geht es „nur um die Toiletten in der Stanzerei und um die Dusche oben rechts” (Arbeitgeberseite) oder „um alle sanitären Anlagen im Altbau” (Rechtsanwältin Maela Bieberstein für die Klägerseite)?

Und geht es nur um eine geringe Verzögerung von wenigen Tagen oder darum, dass teilweise mit der Sanierung noch nicht mal begonnen wurde?

Großbaustelle verzögerte sich

Rechtsanwalt Krauss für die Geschäftsführung sprach von einem „Gesamtzusammenhang” und verwies auf die damals im Bau befindliche König Metall Academy als großer Neubau neben dem Hauptgebäude: „Die Mitarbeiter sollten dorthin gehen, damit sie nicht aufs Dixi-Klo gehen mussten.”

Allerdings habe sich die Baustelle der Academy leicht verzögert, räumte er ein. Dusche und WC im Altbau seien aber am 8. beziehungsweise 12. Juli, also nur wenige Tage nach Fristende, fertig gewesen, betonte er. Die Gegenseite: Ein Teil der Sanitäranlagen sei bis heute noch nicht mal angegangen worden.

Strittig war auch, ob die Bauzeitverzögerung gegenüber dem Betriebsrat und den Mitarbeitern ausreichend kommuniziert wurde. Nicht zuletzt gab es einen juristischen Disput zwischen den Parteien: Handelt es sich bei der Kombination aus Nichtfertigstellung der Anlagen und Entgelterhöhung um eine Vertragsstrafe und, falls ja, ist sie in dieser Form überhaupt juristisch zulässig?

Der Richter schlug zur Erledigung des Rechtsstreits zunächst eine „pragmatisch einfach handhabbare Lösung” in Form einer Einmalzahlung von 100 Euro an jeden Kläger vor - aber auch die war nicht konsensfähig; hätte sie doch für die Arbeitnehmerseite bedeutet, dass damit teilweise nur ein Viertel des Erwartbaren ausbezahlt worden wäre. Jetzt ist offen, ob der Vergleichsvorschlag von beiden Seiten akzeptiert werden wird.

Offene Fragen

Münchschwander machte auch darauf aufmerksam, dass in dem vorliegenden Fall „rechtliches Diskussionspotenzial drinsteckt”. So gelte der Tarifvertrag auch für den König Metall-Standort Karlsbad, der folglich auch von der Lohnerhöhung um 0,5 Prozent profitieren würde - der aber überhaupt nichts mit den Sanitäranlagen in Gaggenau zu tun habe.

Kann man, so die Frage, eine lokale Angelegenheit auf die Betriebsebene hochziehen? Der Richter: „Das ist eine der vielen Fragen, wir haben die Antwort noch nicht.”

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