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Einfriedungssatzung

In Loffenau dürfen Zäune nur noch maximal 1,50 Meter hoch sein

Mit der Höhe von Zäunen hat sich der Loffenauer Gemeinderat befasst. Diese sollen künftig nicht höher als 1,50 Meter sein. Grund für diese Festlegung waren viele Anfragen wegen Gartenzäunen.

Natürliche Einfriedungen wie Hecken dürfen in Loffenau künftig etwas höher sein als undurchsichtige Zäune.
Natürliche Einfriedungen wie Hecken dürfen in Loffenau künftig etwas höher sein als undurchsichtige Zäune. Foto: Hartmut Metz

Um alle Loffenauer gleich zu behandeln und um Auswüchse zu unterbinden, will die Rathausverwaltung eine Einfriedungssatzung erlassen. Mit der Offenlage hat die Satzung die erste Hürde genommen. Mit zwei Enthaltungen beschloss diese der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung.

Matthias Bohn, Leiter des Fachbereichs Bürgerdienste im Rathaus, begründete die Initiative damit, dass es viele Anfragen wegen der Gartenzäune gebe. Die Einfriedungssatzung erlaubt seinen Worten nach „Fälle, bei denen auf der einen Straßenseite etwas Anderes gelte als gegenüberliegend, zum Beispiel Zaunhöhen von einem Meter und 1,5 Meter“, führte Bohn aus und berichtete von Unmut der Benachteiligten.

Hecken dürfen in Loffenau höher sein

Bei der vorgelegten Einfriedungssatzung orientierte sich die Loffenauer Verwaltung an der aktuellen, die die Stadt Gernsbach erlassen hat. Demnach dürfen die Zäune inklusive des Sockels (mit 30 Zentimetern) eine maximale Höhe von 1,3 Metern nicht überschreiten. Sogenannte offene und lebendige Einrichtungen – also teils durchsichtige Zäune beziehungsweise natürliche Abgrenzungen wie Hecken – dürfen bis zu 1,5 Meter hoch sein.

In der Sitzungsvorlage betont die Rathausverwaltung, dass aktuell bestehende höhere Zäune Bestandsschutz genießen und nicht zurückgebaut werden müssen, sollte der Gemeinderat nach der Offenlage die Einfriedungssatzung endgültig beschließen.

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