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Zahlreiche Missstände

Mäusekot in Gaststätte - Gernsbacher Wirt muss Bußgeld zahlen

Unappetitliche Hinterlassenschaften im Gebäude, Dreck in der Küche: Für die unhygienischen Zustände in seinem Lokal musste sich ein überforderter Gastronom aus Gernsbach nun vor Gericht verantworten.

30.07.2020, Baden-Württemberg, Weinheim: Stefan Fitzer, Lebensmittelkontrolleur beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis in der Abteilung Veterinäramt und Verbraucherschutz, kontrolliert mit einem Thermometer eine Box mit Nudeln im Kühlhaus eines Restaurants. (zu dpa: «Lebensmittelüberwachung») Foto: Uwe Anspach/dpa +++ dpa-Bildfunk +++ | Verwendung weltweit
30.07.2020, Baden-Württemberg, Weinheim: Stefan Fitzer, Lebensmittelkontrolleur beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis in der Abteilung Veterinäramt und Verbraucherschutz, kontrolliert mit einem Thermometer eine Box mit Nudeln im Kühlhaus eines Restaurants. (zu dpa: «Lebensmittelüberwachung») Foto: Uwe Anspach/dpa +++ dpa-Bildfunk +++ | Verwendung weltweit Foto: Uwe Anspach picture alliance/dpa

Wegen vorsätzlichen Verstoßes gegen verschiedene Paragraphen im Europäischen Lebensmittelrecht hatte sich der Pächter einer Gernsbacher Gaststätte am Dienstag vor dem Amtsgericht zu rechtfertigen. Die Staatsanwaltschaft Baden Baden warf ihm vor Mäusekot an mehreren Stellen in der Gaststätte nicht beseitigt zu haben. Bei einer nicht angekündigten Kontrolle durch zwei Lebensmittelkontrolleure aus dem Landratsamt Rastatt am 2. März diesen Jahres hatten diese an mehreren Stellen Mäusekot vorgefunden.

Darüber hinaus waren weitere unzulässige Verschmutzungen in der Küche und in den Kühlräumen festgestellt worden, die zu einem Strafbefehl von 90 Tagessätzen zu je 40 Euro (3.600 Euro) geführt hatten. Sein Anwalt hatte dagegen Einspruch eingelegt, deswegen kam es zur Hauptverhandlung beim Amtsgericht.

Äußerst umfangreich wurde vom Beschuldigten berichtet in welchem ungepflegten Zustand er das gesamte Anwesen im April 2019 übernommen hatte und welchen Arbeitsumfang er geleistet hatte um Ordnung und Sauberkeit wieder herzustellen. Auch die Problematik, geeignetes Personal als Koch und für den Service in dem etwas abgelegenen Objekt zu finden und zu halten, wurde mehrfach angesprochen. Der gelernte Koch klagte: „Ich bin alleine und muss mich um alles kümmern, da bin ich schon mal überfordert“.

Wirt kann sich Mäusekot nicht erklären

Er habe zahlreiche Missstände beseitigt, es bleibe noch viel zu tun, auch der Besitzer des Anwesens müsse bauliche Zustände an dem alten Gebäude beseitigen. Dreimal hatten Kontrolleure seine Gaststätte aufgesucht, immer etwas zu beanstanden gehabt, er habe die Anregungen befolgt und die Bußgelder bezahlt. Er habe auch einen Reinigungsdienst engagiert, warum es nun zu Mäusekot im Innern gekommen sei könne er sich kaum erklären, zumal er im Außenbereich mit Mäusefallen Vorsorge getroffen habe.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft plädierte für eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 15 Euro (600 Euro), der Verteidiger beantragte die Einstellung des Strafverfahrens und ein Bußgeld von 500 Euro, „ es liegt doch offensichtlich kein vorsätzliches Verhalten vor“. Der Gernsbacher Amtsgerichtsdirektor Ekkhart Koch verurteilte den Gastwirt wegen fahrlässigem Verhalten zu einem Bußgeld von 1.000 Euro. „Es liegt in diesem Fall sicher keine böse Absicht vor“.

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