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Verkehrs-Rowdy verurteilt

Mittelfinger gezeigt: Gaggenauer muss 3.000 Euro zahlen

Teures Verhalten: Weil er einem anderen Autofahrer den Mittelfinger gezeigt hat, muss ein 25 Jahre alter Gaggenauer 3.000 Euro bezahlen. Hinzu kommt ein Fahrverbot.

Weil er einem anderen Autofahrer den Mittelfinger gezeigt hat, muss ein 25 Jahre alter Gaggenauer 3.000 Euro bezahlen. (Symbolfoto)
Weil er einem anderen Autofahrer den Mittelfinger gezeigt hat, muss ein 25 Jahre alter Gaggenauer 3.000 Euro bezahlen. (Symbolfoto) Foto: Jens Büttner/dpa

Fußballer Stefan Effenberg musste seine Karriere als Nationalspieler beenden, weil er pfeifenden Zuschauern den ausgestreckten Mittelfinger zeigte.

Für einen 25-jährigen Gaggenauer wurde die obszöne Geste im Straßenverkehr jetzt teuer: Wegen Nötigung und Beleidigung hat das Amtsgericht Rastatt den Murgtäler zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 60 Euro, insgesamt 3.000 Euro verurteilt.

Er darf außerdem einen Monat lang kein Fahrzeug führen. Der Rastatter Richter Christoph Schaust folgte in seinem Urteil der Argumentation der Staatsanwaltschaft, die die Anklage nach der Beweisaufnahme als erwiesen betrachtete.

Der angeklagte Vorwurf: Der 25 Jahre alte Mann aus Gaggenau ist im Mai vergangenen Jahres mit dem Auto seiner Mutter auf der B462 unterwegs in Richtung Rastatt. Er zieht gerade um nach Wörth, wo seine Schwester lebt. Bei ihr will er einziehen, weil er mit seiner Familie in Streit geraten ist.

Gaggenauer ist Auto vor ihm zu langsam

Im Bereich der Ausfahrt Kuppenheim ist die Höchstgeschwindigkeit wegen einer Baustelle auf 80 Kilometer pro Stunde begrenzt.

Vor dem Mann fährt etwa in diesem Tempo auf der linken Spur ein Fahrzeug, am Steuer ein 19 Jahre alter Mann aus Baden-Baden, der mit seiner Freundin aus Gaggenau ein amerikanisches Fastfood-Restaurant besucht hat.

Die beiden sind jetzt unterwegs an den Rhein, um den Sonnenuntergang zu genießen. Dem Gaggenauer ist das Paar zu langsam, er betätigt mehrfach die Lichthupe und fährt so dicht auf seinen Vordermann auf, dass dieser die Nummernschilder des Wagens hinter ihm nicht mehr erkennen kann.

Schließlich lenkt der hintere Fahrer seinen Wagen auf die rechte Spur und während er den Mini überholt, zeigt er dessen Insassen den Mittelfinger. Danach setzt er sich vor den Kleinwagen und bremst ab, bis dieser und alle weiteren folgenden Fahrzeuge gerade noch mit einer Geschwindigkeit von etwa 20 Kilometern pro Stunde fahren können.

Ich hätte den Sicherheitsabstand nicht einhalten können.
Geschädigter , Zeuge vor Gericht

So hatte der 19-jährige Autofahrer plausibel erklären können, warum er nicht gemäß dem Rechtsfahrgebot auf die rechte Spur wechselte, als der Mercedes hinter ihm auftauchte. „Ich hätte den Sicherheitsabstand zu den dort fahrenden Autos nicht einhalten können“, erklärte er schlüssig dem Verteidiger des Angeklagten.

Der Teenager macht gerade eine Ausbildung zum Feuerwehrmann und hat trotz seines jungen Alters bereits mehrere Zehntausend Kilometer mit verschiedensten Fahrzeugen zurückgelegt, auch mit Blaulicht und Martinshorn. Zudem hat er verschiedene Fahrsicherheitstrainings absolviert, dementsprechend kompetent und schlüssig konnte er dem Gericht seine Fahrweise begründen.

Angeklagter hat bereits Eintragungen im Fahreignungsregister

Auch seine 18-Jahre alte Beifahrerin bestätigte die Angaben ihres Freundes: „Nach rechts zu fahren hätte keinen Sinn gemacht, ich hatte Angst, dass wir einen Unfall bauen“, erklärte sie im Zeugenstand.

Weder Staatsanwaltschaft noch Gericht erkannten bei den beiden Geschädigten eine Belastungstendenz, sie beschrieben in ihren Aussagen also lediglich den Vorfall, ohne dem Angeklagten bewusst schaden zu wollen. Zu dessen Gunsten wertete das Gericht, dass er nicht vorbestraft war.

Allerdings sind im Fahreignungsregister zwei Eintragungen über den Mann vorhanden. Einmal hat er offenbar während er ein Auto lenkte, mit dem Handy telefoniert und ein anderes Mal die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 30 Kilometer pro Stunde überschritten.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 55 Tagessätzen zu je 65 Euro (3.575 Euro) sowie ein Fahrverbot von drei Monaten beantragt.

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