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Große Nachfrage nach 125er-Modellen

Neue Regelung macht´s möglich: Rollerfahren mit B-Führerschein hoch im Kurs

Seit Anfang des Jahres dürfen Inhaber eines B-Führerscheins auch Roller und Motorräder bis 125 Kubikzentimeter fahren. Die Nachfrage nach den Zweirädern im Murgtal ist hoch: Viele schätzen die Flexibilität, die sie ermöglichen.

Fahrschülerin Anja Mollenhauer möchte zukünftig ihren Mann beim Motorradausflug begleiten. Fahrlehrer ist Christian Peter.
Neue Ziele: Fahrschülerin Anja Mollenhauer möchte zukünftig ihren Mann beim Motorradausflug begleiten. Fahrlehrer ist Christian Peter. Foto: Susanne Dürr

Von unserer Mitarbeiterin Susanne Dürr

Motorradfahren mit Autoführerschein und dies ganz ohne zusätzliche Prüfung? Dies wird den Inhabern einer Fahrerlaubnis der Klasse B seit Anfang des Jahres erleichtert.

Mit der Einführung der Führerscheinerweiterung B196 können Autofahrer sich nun auch aufs Zweirad bis 125 Kubikzentimeter schwingen. Ziel des Motorrad-Vorstoßes, der an die bis Anfang der 1980er Jahre gültige Regelung anknüpft, die seinerzeit dem Inhaber eines Autoführerscheins auch gleichzeitig das Führen von Leichtkrafträdern erlaubte, ist die Erhöhung der Mobilität, insbesondere im Bereich der Elektromobilität, so das Bundesministerium.

Hohe Nachfrage nach 125er-Modellen

Voraussetzung für den Eintrag der Schlüsselzahl B196 in den Führerscheins ist, dass der Autofahrer mindestens 25 Jahre alt ist und seit fünf Jahren eine Fahrerlaubnis besitzt. Der Run auf die kleinen Flitzer überraschte Tom Bogner von der „Auto Boos GmbH“ in Rastatt. „Bereits seit Februar, also schon vor Saisonbeginn, sind wir bei den 125er Modellen komplett ausverkauft“, so Bogner.

Unter den Käufern finden sich überwiegend „B196-Kandidaten“, die sich schon das Einsteiger-Motorrad sicherten obwohl sie das Upgrade für den Führerschein noch nicht in der Tasche hatten. Zwischenzeitlich seien auch die Preise auf dem Gebrauchtmarkt aufgrund der „irren“ Nachfrage explodiert, so der Zweiradhändler.

Auch die Fahrschulen, die Corona-bedingt wochenlang ausgebremst wurden, zeigen sich mit der Nachfrage zufrieden. „Allerdings rechneten viele nicht mit den Kosten von 680 Euro, die Christian Peter, Inhaber der Fahrschule Peter in Gernsbach, für den zusätzlichen Fahrspaß ansetzt. Denn der Gesetzgeber verlangt fünf Doppelstunden à 90 Minuten Fahrpraxis und vier Doppelstunden Theorie-Unterricht, die bei ihm mit 680 Euro zu Buche schlagen.

Der Roller macht flexibler

Merkt Peters, dass es nach den fünf Fahreinheiten an der Fahrsicherheit im Verkehr mangelt, sind weitere Fahrstunden nötig, bevor der Fahrlehrer die Bescheinigung ausfüllt. Dies sei jedoch eher bei Fahrern ohne Zweiraderfahrung der Fall.

Seit Beginn der neuen Regelung konnte der Fahrlehrer bereits zehn Führerscheinerweiterungen ausstellen. Es sind größtenteils Männer und Frauen zu gleichen Teilen in der Altersgruppe von 40 bis 55 Jahren, die das Angebot nachfragen, um einen neuen Fahrspaß zu genießen. So wie die 52-Jährige Anja Mollenhauer aus Hörden, die gerade ihre ersten Runden vor der Jahnhalle dreht, motiviert vom Ehemann mit dem Ziel gemeinsamer Motorradausflüge.

Dieser Altersgruppe, die gerne auf den Roller steigt, geht es nicht darum, Rennen zu fahren, sondern flexibler, etwa beim Einkaufen ohne lästige Parkplatzsuche oder auf dem Weg zur Arbeit zu sein, erklärt Rudi Beyer, Inhaber der gleichnamigen Fahrschule in Gernsbach, der bisher 15 Führerscheinerweiterungen ausstellte.

E-Roller für Fahranfänger oft kostspielig

Der Umstieg auf einen leistungsstärkeren Roller bietet ebenso den Vorteil, die Bundesstraße B462 Richtung Gernsbach Rastatt nutzen zu können, wie auch besser die steilen Anstiege in der Region zu bewältigen, berichtet Benny Hauser, Inhaber von Bennys Fahrschule mit drei Filialen im Murgtal zur Motivation der Fahrschüler.

Obwohl Rollerfahren bei seinen Fahrschülern favorisiert wird, komme den Meisten die Anschaffung eines E-Rollers zu teuer, so Hauser. Jungen Fahrern mit Spaß am Motorradfahren, sollten jedoch gleich die A-Klasse für große Maschinen anvisieren, da die Kosten für die B196 Erweiterung nicht angerechnet werden können und diese auch im Ausland keine Gültigkeit besitzt.

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