Eigentlich hätten am Freitag die Plädoyers im Prozess um eine Justizangestellte aus dem Murgtal gehalten werden sollen. Doch die Presse stand vor verschlossener Tür – der Termin war, wie sich herausstellte, vorgezogen worden, ohne die Medien zu informieren.
„Ich bedauere dies sehr“, erklärt der Präsident des Landgerichts Baden-Baden, Frank Konrad Brede, gegenüber dieser Redaktion. Er werde der Frage, wieso die Öffentlichkeit in Form der Medien nicht rechtzeitig informiert worden sind, nachgehen.
Die Terminverlegung selbst ist laut Brede kurzfristig wegen terminlicher Probleme einer Schöffin nötig geworden. Die Plädoyers wurden bereits Anfang der Woche gehalten.
Ließ Justizmitarbeiterin Akten aus Überforderung verschwinden?
Der jungen Frau aus dem Landkreis Rastatt wird vorgeworfen, sie habe Akten aus dem Karlsruher Amtsgericht verschwinden lassen, wo die Justizmitarbeiterin eigentlich eben jene Prozessakten bearbeiten sollte. Ursprünglich ging es um 20 Akten, die versteckt wurden und in Vergessenheit gerieten – aus Überlastung, wie die Verteidigung und ein als Zeuge geladener Richter betonten.
Der Fall war bereits vor einem Jahr vor dem Amtsgericht Gernsbach verhandelt worden. Damals endete das Verfahren mit einem Freispruch, das Gericht sah die Schuld beim Amtsgericht Karlsruhe, in dem augenscheinlich Missstände herrschten.
Schon damals wies der zuständige Richter darauf hin, dass davon auszugehen sei, dass das Amtsgericht Karlsruhe Einspruch gegen das Urteil einlegen werde.
Auch im Verfahren vor dem Landgericht Baden-Baden hat die Verteidigung laut Landgerichtspräsident Brede wieder Freispruch beantragt.
Staatsanwaltschaft fordert Geldstrafe gegen Justizmitarbeiterin
Die Staatsanwaltschaft dagegen hat die Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils und eine Verurteilung wegen Strafvereitelung im Amt in zehn Fällen und Vollstreckungsvereitelung in neun Fällen zu einer Gesamtstrafe von 200 Tagessätzen zu je 50 Euro, also 10.000 Euro gefordert. Im vorangegangenen Prozess lag die Forderung noch bei 200 Tagessätzen zu je 60 Euro.
Richter Frank Schmid wird am Freitag, 3. Juni, um 11 Uhr das Urteil verkünden.