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Beschwerde gegen Urteil

Rechtsstreit um Eulenfigur bei König Metall in Gaggenau findet Fortsetzung

Das Bad Rotenfelser Unternehmen König Metall hat beim Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg Beschwerde gegen ein Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe eingelegt. Im Kern des Rechtsstreits mit dem eigenen Betriebsrat steht eine Eulenfigur im Büro von Geschäftsführerin Nina Zwiebelhofer.

Die Firma König Metall hat ihr Stammwerk in Bad Rotenfels, wo rund 700 Mitarbeiter beschäftigt werden. Seit Monaten knirscht es zwischen der Geschäftsführung und dem Betriebsrat. Nun hat die Unternehmensleitung Beschwerde gegen ein Urteil des Arbeitsgerichts eingelegt.
Die Firma König Metall hat ihr Stammwerk in Bad Rotenfels, wo rund 700 Mitarbeiter beschäftigt werden. Seit Monaten knirscht es zwischen der Geschäftsführung und dem Betriebsrat. Nun hat die Unternehmensleitung Beschwerde gegen ein Urteil des Arbeitsgerichts eingelegt. Foto: Hertweck

Das Bad Rotenfelser Unternehmen König Metall hat beim Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg Beschwerde gegen ein Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe eingelegt. Im Kern des Rechtsstreits mit dem eigenen Betriebsrat steht eine Eulenfigur im Büro von Geschäftsführerin Nina Zwiebelhofer, die als Aufnahmegerät verwendet werden kann.

Wie berichtet, hatte das Arbeitsgericht im Februar geurteilt, dass der Einsatz der Eule mit dem Betriebsrat abgestimmt werden muss und für den Fall einer Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von bis zu 10.000 Euro angedroht.

Geschäftsleitung wehrt sich

Ferner hatte es die Platzierung des Geräts im Büro als „Behinderung der Betriebsratsarbeit“ ausgelegt. Dagegen wehrt sich nun die Geschäftsleitung, der neben Zwiebelhofer Stefan Hoos, Hans-Jörg Leuze und Thomas Stöhr angehören. Die Beschwerde richtet sich explizit gegen die Unterstellung, wonach Zwiebelhofer die Arbeit des Betriebsrats behindert habe. Die Geschäftsführung von König Metall ist nicht damit einverstanden, dass allein das Vorhandensein eines technischen Geräts, das zur Überwachung geeignet ist, als Behinderung eingeschätzt wurde.

Mit dem Vorwurf der Behinderung wird eine Absicht unterstellt, der klar widersprochen werden muss.

Nach Zwiebelhofers Argumentation dürfte sich demnach bei Besprechungen kein Smartphone im Raum befinden – andernfalls läge auch dann eine Behinderung vor. „Mit dem Vorwurf der Behinderung wird eine Absicht unterstellt, der klar widersprochen werden muss“, betont Zwiebelhofer in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber den BNN.

Betriebsrat ist überrascht

Die Arbeitnehmervertretung reagierte überrascht auf die Beschwerde: „Wir haben nicht damit gerechnet“, erklärt der stellvertretende Betriebsratschef von König Metall Peter Schwab. Es handele sich dabei aber um das „gute Recht der Geschäftsführung.“ An eine Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils glaubt er nicht: „Das halte ich für ausgeschlossen.“

Wir befinden uns auf einem guten Weg.

Im Gespräch mit den BNN stimmt er versöhnliche Töne an. Nach den monatelangen Querelen mit der Unternehmensleitung – neben der „Eule“ ging es unter anderem um das Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats – habe sich die Zusammenarbeit in den vergangenen Monaten verbessert. „Wir befinden uns auf einem guten Weg“, unterstreicht Schwab. Allerdings sei bei dem emotional geführten Zwist „viel Porzellan zerschlagen“ worden: Es braucht Zeit, bis das gegenseitige Vertrauen wieder aufgebaut ist.“

Hoffnung auf Normalisierung

Auch Zwiebelhofer hofft nach eigener Aussage – unabhängig von der Beschwerde – auf eine Normalisierung des innerbetrieblichen Verhältnisses. „Wir arbeiten in den letzten Monaten ordentlich zusammen“, teilt sie mit, „es gibt Sachthemen, die werden geklärt.“ Man könne nur erfolgreich sein, wenn es gelinge, im Miteinander „frei von zweifelhaften Unterstellungen“ zu sein. „Es ist ein Unterschied, ob in einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit Vertrauen nur eingefordert oder dem Partner Vertrauen geschenkt wird.“

König Metall will Lösungen

Zwiebelhofer erklärt sich den Konflikt auch damit, dass der 2018 neu gebildete Betriebsrat „zunächst in seine Rolle finden musste“. Die Geschäftsführung habe die „Klärung von Sachthemen zum Wohle des Unternehmens und der Mitarbeiter“ im Sinn. Zwiebelhofer: „Bei zu unterschiedlichen Interessen können Lösungen durchaus auch auf dem Rechtsweg herbeigeführt werden.“

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