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Bis Ende September

Regierungspräsidium zeigt Gaggenau die Gelbe Karte: Haushaltssicherungskonzept gefordert

Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat die Genehmigung des Gaggenauer Doppelhaushalts für 2021 und 2022 mit einer Auflage versehen. Danach muss die Stadt ein Haushaltssicherungskonzept vorlegen.

Rathaus Gaggenau mit Blumen und Fahnen April 2021
Auflage aus Karlsruhe: Im Rathaus Gaggenau muss laut Regierungspräsidium jetzt ein Haushaltssicherungskonzept erstellt werden. Foto: Thomas Dorscheid

Das Regierungspräsidium Karlsruhe als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde hat den Doppelhaushalt der Stadt Gaggenau für die Jahre 2021 und 2022 zwar genehmigt, gleichzeitig aber auch warnend den Finger gehoben.

Oberbürgermeister Christof Florus gab in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats bekannt, dass die Haushaltsverfügung des Regierungspräsidiums erstmals eine Nebenbestimmung enthalte.

Danach sei der Stadt die Auflage erteilt worden, „zur Sicherstellung der stetigen Aufgabenerfüllung ein Haushaltssicherungskonzept mit der Zielsetzung aufzustellen, die ausgewiesenen Fehlbeträge der Haushaltsjahre 2021/2022 zu vermeiden oder zumindest einschneidend zu reduzieren, um mittelfristig ein ausgeglichenes ordentliches Ergebnis zu erzielen.“

Gaggenau muss dem RP Karlsruhe bis Ende September berichten

Der Stadt sei ferner aufgegeben worden, dem Regierungspräsidium Karlsruhe bis zum 30. September 2021 über die aktuelle Entwicklung des Haushalts und den Stand des Haushaltssicherungskonzeptes zu berichten.

Zur Begründung dieser Auflage weise das Regierungspräsidium darauf hin, dass es der Stadt wiederholt nicht gelinge, den Vorgaben des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens vollumfänglich nachzukommen. Zielsetzung sei es, im Ergebnishaushalt ein zumindest ausgeglichenes ordentliches Ergebnis zu erreichen, was der Stadt in den Haushaltsjahren 2021/2022 erneut nicht gelinge.

Gerügt wird offenkundig das beabsichtigte Vorgehen der Stadtverwaltung: Nachdem der Stadt weder Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses noch Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses zum Haushaltsausgleich zur Verfügung stünden, beabsichtige die Stadt, Fehlbeträge vorzutragen und gegen das Basiskapital gegenzurechnen.

Stadt soll Sparmöglichkeiten ausnutzen und Ertragsmöglichkeiten ausschöpfen

Dies wird aber nicht akzeptiert, gab der OB die Haltung der Aufsichtsbehörde wieder: Im Hinblick auf dieses beabsichtigte Vorgehen sei die Stadt Gaggenau nachdrücklich dazu angehalten worden, zunächst alle sich darbietenden Sparmöglichkeiten auszunutzen sowie die Ertragsmöglichkeiten auszuschöpfen, bevor Fehlbeträge als letzte Stufe der Haushaltsausgleichsregelungen mit dem Basiskapital verrechnet werden könnten.

Das Regierungspräsidium Karlsruhe halte aber auch fest, dass es der Stadt weiterhin gelinge, im Kernhaushalt ohne Kreditaufnahmen für Investitionen auszukommen. Es sei aber festzustellen, dass dies nicht für den Bereich der Sondervermögen gelte. Hier soll der Schuldenstand im Verlauf des Doppelhaushaltes um beinahe 13,56 Millionen Euro von jetzt 24,21 Millionen auf dann 37,77 Millionen Euro zum Jahresende 2022 ansteigen.

Florus erläuterte, dass von den vom Regierungspräsidium angeführten Kreditaufnahmen 12,34 Millionen Euro – und damit rund 91 Prozent – auf den Eigenbetrieb Stadtwerke Gaggenau entfallen; die verbleibenden neun Prozent seien dem Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung der Stadt Gaggenau“ zuzurechnen.

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