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Prozess-Ende in Rastatt

Tödlicher Unfall in Gaggenau: Angeklagter zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt

Im Prozess um die Unfallflucht mit zwei Toten im Juli 2018 in Gaggenau ist eine Entscheidung gefallen: Der Angeklagte L. ist am Freitag vom Schöffengericht in Rastatt zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.

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Großes Interesse von Medien und Bevölkerung: Der Saal 151 im Rastatter Schloss ist am ersten Verhandlungstag voll besetzt, als der 48-jährige Angeklagte – neben ihm sein Verteidiger Uwe Kirsch – einräumt, eine Frau und ihren Enkel totgefahren zu haben. Foto: Collet

Das Gericht unter Vorsitz von Richterin Angelika Binder hat L. in drei Punkten für schuldig befunden:

fahrlässige Tötung in zwei Fällen in Tateinheit mit fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs, nach dem Unfall eine vorsätzliche Trunkenheitsfahrt und das unerlaubte Entfernen vom Unfallort sowie unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge.

Hier gibt es den Live-Ticker zum dritten Prozesstag zum Nachlesen:

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