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Mitarbeiter klagen Lohnerhöhung ein

Toiletten-Streit beim Gaggenauer Unternehmen König Metall geht weiter

Muss ein Unternehmen seinen Mitarbeitern mehr bezahlen, wenn Toiletten nicht rechtzeitig saniert werden? Der Streit bei König Metall in Gaggenau geht weiter. Denn nur ein kleiner Teil der klagenden Mitarbeiter hat einem Vergleichsvorschlag zugestimmt.

Ein Streit über eine verschleppte Sanitär-Sanierung hat Vertreter der Geschäftsführung und der Mitarbeiter der Gaggenauer Firma König Metall vor Gericht geführt.
Ein Streit über eine verschleppte Sanitär-Sanierung hat Vertreter der Geschäftsführung und der Mitarbeiter der Gaggenauer Firma König Metall vor Gericht geführt. Foto: Thomas Dorscheid

Der Streit um eine Lohnerhöhung für eine verschleppte Sanitär-Sanierung bei König Metall ist noch nicht zu Ende. Vertreter der Gaggenauer Firma haben sich nicht auf einen Vergleich geeinigt.

Laut Richterin Silke Altmann, der Pressesprecherin des Arbeitsgerichts in Karlsruhe, hat nur ein kleiner Teil der 36 Kläger den Vorschlag angenommen. Dieser besagt, dass sie die Lohnerhöhung in Höhe von 0,5 Prozent bekommen - aber nur für ein halbes Jahr. Beide Seiten hatten bis Dienstag Zeit, ihre Entscheidung mitzuteilen.

Die verbliebenen Kläger warten das Urteil von Richter Thomas Münchschwander ab. Es wird in drei Wochen verkündet. Darin wird auch festgelegt, ob eine Berufung beim Landesarbeitsgericht möglich ist, wenn die beiden Streitparteien das Urteil nicht akzeptieren.

Münchschwander hatte bei einem Gerichtstermin am 7. Juli zunächst vorgeschlagen, den Streit mit einer Einmalzahlung von 100 Euro pro Kläger beizulegen. Dieser Vorschlag fiel jedoch direkt durch.

Ist die Toiletten-Regelung im Tarifvertrag zulässig?

Der Hintergrund des Streits ist ein Haustarifvertrag, der im Mai 2018 abgeschlossen wurde und noch immer gültig ist. Darin wurde unter anderem festgelegt, dass die Firma ab Juli 2019 eine Lohnerhöhung bezahlen muss, wenn Duschen und Toiletten im Altbau nicht bis Ende Juni saniert werden. Die Lohnerhöhung sollte 0,5 Prozent betragen.

Nach Angaben von Stefan Krauss, dem Rechtsanwalt der Arbeitgeberseite, wären das monatlich 20 bis 25 Euro brutto für jeden der 600 Mitarbeiter. Aufs Jahr gesehen müsste die Firma dann mindestens 150.000 Euro mehr bezahlen.

Ob diese Vereinbarung im Tarifvertrag überhaupt juristisch zulässig ist, ist strittig. Richter Thomas Münchschwander wies außerdem darauf hin, dass der Vertrag auch für den Firmenstandort in Karlsbad gilt. Wenn die Vereinbarung ernst genommen würde, müssten auch die Mitarbeiter dort eine Lohnerhöhung bekommen. Darin sah er „rechtliches Diskussionspotenzial”.

Sanierung betrifft womöglich nicht jedes „stille Örtchen”

Eine weitere Streitfrage war, um welche Sanitäranlagen es überhaupt geht: Alle im Altbau, wie es die Klägerseite sieht? Oder doch nur einzelne Toiletten und Duschräume, wie es die Arbeitgeberseite vertritt? Die Unterscheidung ist wichtig, denn letztere Anlagen sind nach Angaben von Stefan Krauss innerhalb von zwei Wochen nach Fristende fertig geworden.

Wenn alle Sanitäranlagen in den Blick kommen, sieht das anders aus: Ein Teil sei nach wie vor nicht in Angriff genommen worden, sagte Maela Bieberstein, die Anwältin der Klägerseite.

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