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Weisenbacher Gemeindewald erzielt mit Glück eine Schwarze Null

Im Forstwirtschaftsjahres 2020 werden circa 3.100 Festmeter Holz im Gemeindewald von Weisenbach geerntet. Dies geht aus dem Vollzugsbericht hervor, den am Donnerstag Forstbezirksleiter Markus Krebs und Revierleiter Dietmar Wetzel präsentierten und vom Gemeinderat abgesegnet wurde. „Wenn alles gut läuft erzielen wir eine Schwarze Null“, sagte Krebs.

Wald Weisenbach
Wald Weisenbach Foto: Raimund Götz

Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2020 sah Ein- und Ausgaben in der Größenordnung von 169.000 Euro vor, während man ein Jahr zuvor noch einen Gewinn von rund 73.000 Euro erzielte.

Das Gremium stimmte auch den Waldwirtschaftsplan für das Jahr 2021 zu, der Ein- und Ausgaben in Höhe von 175.060 Euro sowie einen reduzierten Hiebsatz von 3.150 Festmeter vorsieht.

Kein Überschuss im Waldwirtschaftsplan

Forstbezirksleiter Markus Krebs betonte zuvor, dass aufgrund der besonderen Rahmenbedingungen für den Gemeindewald, durch den erheblichen Preisrückgang bei den Holzverkäufen und die erhöhten Aufwendungen für die Aufarbeitung von Käfer- und Sturmholz im Forstwirtschaftsjahr 2021 kein Überschuss im Waldwirtschaftsplan erzielt werden kann.

Eine Abmilderung der Ergebnisse kann nach Aussage von Krebs jedoch durch die Bereitstellung von zusätzliche Fördermittel durch das Land erreicht werden, was durch Bürgermeister Daniel Retsch als erfreuliche Nachricht bezeichnet wurde.

Wald in Weisenbach mit Weg und Heuhütten, Hütten
Heuhütten im Wald von Weisenbach Foto: Raimund Götz

Forstbezirksleiter Markus Krebs streifte in seinem Bericht auch die Besonderheiten des Jahres 2020, wobei er unter anderem auf die Witterungsfolgen aus den vergangenen Jahren und auf die Herausforderungen für die Forstwirtschaft durch den Klimawandel verwies. Krebs machte deutlich, dass aktuell knapp die Hälfte (46 Prozent) der Waldfläche in Baden- Württemberg als deutlich geschädigt eingestuft werde. Ein derart hohes Schadniveau wurde seit Beginn der Waldzustandserhebung in Baden-Württemberg im Jahr 1985 bisher noch nicht festgestellt.

Der Gemeinderat beriet während der Sitzung ferner über neue Fördermöglichkeit im Rahmen des Vertragsnaturschutzes.

Temporäre Stilllegung von Einzelbäumen jetzt möglich

Die Zielsetzung im Gemeindewald Weisenbach (Zehn-Jahres-Planung) sah bislang keine Ausweisung von ungenutzten Prozessschutzflächen und keine gezielte Totholzanreicherung vor.

Das Land Baden-Württemberg hat mit der neuen Verwaltungsvorschrift Naturnahe Waldwirtschaft vom 13. Juli 2020 Möglichkeiten geschaffen, über Instrumente des Vertragsnaturschutzes im Kommunalwald die temporäre Stilllegung von Einzelbäumen und Habitatbaumgruppen vorzunehmen sowie finanziell zu honorieren.

Waldweg im Wald von Weisenbach mit frisch geschlagenen Baumstämmen
Wald Weisenbach, geschlagenes Holz Foto: Raimund Götz

Zielsetzung bei diesem Förderprogramm des Waldnaturschutzes, das auf Freiwilligkeit und ökonomischen Ausgleich basiert, ist die Bewahrung einer hohen Arten- und Lebensraumvielfalt im Wald. Dazu sollen starke, lebende Bäume langfristig erhalten bleiben. Diese Altbäume mit ihren Sonderstrukturen (zum Beispiel Totäste, Baumhöhlen, Rindentaschen) eröffnen vielfältige Lebensräume für seltene Tier- und Pflanzenarten, die beispielsweise in Jungbeständen nicht vorkommen.

Die Zweckbindungsfrist für diese Stilllegungsmaßnahmen beträgt wahlweise zehn oder 20 Jahre. Die Auszahlung für die zehnjährige Bindung erfolgt nach Bewilligung, für die 20-jährige Bindung jeweils hälftig zu Beginn und im elften Jahr der Förderung. Der Gemeinderat nahm die Ausführungen zum Förderprogramm des Vertragsnaturschutzes zur Kenntnis und stimmte der temporären Stilllegung von Einzelbäumen und Habitatbaumgruppen für 20 Jahre im Gemeindewald Weisenbach ab dem Jahr 2021 zu. Der forstrechtliche Revierdienst wurde mit der Umsetzung des Vertragsnaturschutzes beauftragt.

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