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Betrüger geben sich als Rentenversicherung aus

Neue Betrugsmasche gegen Rentner in Baden

Betrüger geben sich telefonisch als Vertreter der Rentenversicherung aus und versuchen eine Frau aus Gernsbach zu einer schnellen Zahlung zu drängen - ohne Erfolg. Alle offiziellen Forderungen von der Deutschen Rentenversicherung erfolgen jedoch schriftlich.

Der Schriftzug „Polizei“ vor einem Polizeirevier.
Der Tatverdächtige soll mit einem Messer bewaffnet gewesen sein. (Symbolbild) Foto: Boris Roessler/dpa/Symbolbild

An verschiedenen Orten im Zuständigkeitsbereich der Polizei Offenburg ist inmitten der aktuellen Betrugswelle eine neue Betrügermasche aufgetaucht, die dem Enkeltrick ähnelt. Die Unbekannten versuchten es am Mittwoch bei einer Frau aus Gernsbach; zum Glück ohne Erfolg.

Vermeintliche Gewinne sowie Enkel, die wegen eines Verkehrsunfalles schnell Geld benötigen, aber auch der falsche Polizeibeamte, der nach der Festnahme zweier Einbrecher und einem bevorstehenden Einbruch Wertsachen sichern wollte: alle Machenschaften der Betrüger blieben ohne Erfolg. In Gernsbach kam es gegen 16.15 Uhr zu einer neuen Masche der Telefonbetrüger.

Eine Frau erhielt den Anruf eines angeblichen Mitarbeiters der Deutschen Rentenversicherung unter der Vorwahl 030 (Berlin). Dieser gaukelte der Angerufenen vor, dass über die kommenden Jahre die Rente monatlich gekürzt werde, bis ein angeblich ausstehender Betrag von 3.000 Euro getilgt wäre. Gegen eine umgehende Zahlung von 1.200 Euro innerhalb einer Stunde könne dies jedoch umgangen werden. Die angerufene und verunsicherte Frau verständigte glücklicherweise die Polizei, so dass sie vor einer Zahlung gewarnt werden konnte.

Da die Masche im Bundesgebiet offenbar bereits andernorts auftrat, weist die Deutsche Rentenversicherung darauf hin, dass eventuelle Forderungen von dort, wie auch von anderen Behörden, ausschließlich schriftlich erfolgen.

Die Polizei rät

Nicht unter Druck setzen lassen, den Hörer auflegen, wenn etwas merkwürdig erscheint, am Telefon niemals über persönliche und finanzielle Verhältnisse sprechen, niemals Geld oder Wertgegenstände an unbekannte Personen übergeben. Behördliche Forderungen erreichen Sie in der Regel schriftlich, niemals unangekündigt telefonisch.

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