Die Entscheidung kommt letztlich nicht mehr überraschend: Vom kommenden Montag, 19. April, an gilt im Ortenaukreis wieder eine nächtliche Ausgangssperre in der Zeit von 21 bis 5 Uhr. Das Landratsamt hat am Freitag die erwartete Allgemeinverfügung dazu erlassen, nachdem die Inzidenz der Neuansteckungen mit dem Coronavirus an drei Tagen in Folge über 150 gelegen hatte.
Rein rechtlich kann es sein, dass die Anordnung bis zum Montag von der sogenannten Notbremse des Bundes überschrieben wird. Das mag für Verwaltungsrechtler interessant sein, für den Bürger ändert sich dadurch allerdings nicht wirklich etwas.
Das Landesgesundheitsamt (LGA) hat am Donnerstagabend festgestellt, dass der 7-Tage-Inzidenzwert im Ortenaukreis seit drei Tagen hintereinander über dem Wert von 150 liegt, aktuell bei 164,5.
Landkreise, die trotz der sogenannten Notbremse deutlich über einem Inzidenzwert von 100 liegen, müssen nach den Vorgaben des Landes nächtliche Ausgangsbeschränkungen in Betracht ziehen. Aufgrund der seit drei Tagen über 150 liegenden Inzidenz hat der Ortenaukreis am Freitag nun die entsprechende Allgemeinverfügung erlassen und seine Städte und Gemeinden informiert.
Ausgangssperre darf im Ortenaukreis nur aus triftigen Gründen missachtet werden
Von Montag an ist in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages der Aufenthalt außerhalb der Wohnung nur aus triftigen Gründen gestattet. Dazu zählen insbesondere berufliche Tätigkeiten einschließlich der Teilnahme an Einsätzen von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst.
Als triftige Gründe gelten auch die Inanspruchnahme medizinischer, pflegerischer, therapeutischer und veterinärmedizinischer Leistungen sowie die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen, Minderjährigen, Sterbenden und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen.
Erlaubt ist auch die Versorgung von Tieren, wie etwa Gassi gehen, sowie der Besuch religiösen Veranstaltungen und die Teilnahme an Gerichtsterminen oder Sitzungen kommunaler Gremien, zitiert das Landratsamt in einer Pressemitteilung aus der Verordnung.
Corona-Infektionen nehmen wieder deutlich zu
Im Ortenaukreis hatte das Infektionsgeschehen zuletzt wieder deutlich zugenommen. Vor allem in der nördlichen Ortenau und in größeren Städten war es in den vergangenen Tagen zu gehäuften Neuansteckungen gekommen. So hatte die Stadt Kehl zuletzt einen Inzidenzwert von mehr als 360 vermeldet.
Das Land Baden-Württemberg hat aktuell angekündigt, ab Montag die geplante „Bundes-Notbremse“ mit der gleichen nächtlichen Ausgangssperre landesweit zu verhängen. Wird dies umgesetzt, gilt die Corona-Verordnung des Landes.