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Umweltschützer schlagen Alarm

200 Obstbäume in Achern-Fautenbach sollen Baugebiet weichen

23 Bauplätze will die Stadt Achern am Ortsrand von Fautenbach erschließen - im beschleunigten Verfahren. Dafür müssen 200 Bäume gefällt werden. Der Landesnatursschutzverband hat sich eingeschaltet.

Neubaugebiet Kirchbühnd 2 Achern-Fautenbach
Wo jetzt noch 200 Obstbäume wachsen, sollen nach den Plänen der Stadt Achern schon bald 23 Bauplätze erschlossen werden. Foto: Michael Moos

Einen neuen Anlauf nimmt die Stadt Achern mit dem Fautenbacher Neubaugebiet „Kirchbühnd 2“. Das Bebauungsplanverfahren steht demnächst im Gemeinderat zur Debatte. Doch im Vorfeld gibt es Proteste sowohl von Anwohnern als auch vom Landesnaturschutzverband (LNV). Ihm geht es unter anderem um den drohenden Verlust von 200 Obstbäumen und wirft der Stadt vor, an „einer nachhaltigen sozialen und ökologischen Lösung“ offenbar „nicht interessiert“ zu sein.

Die Stadtverwaltung hält dagegen und verweist auf das große Interesse von Bauwilligen. Im Rathaus ist die Rede von einer „verträglichen und moderaten Weiterentwicklung des Stadtteils Fautenbach“. Das an die Mühlenstraße angrenzende Neubaugebiet im Südosten des Stadtteils ist knapp 1,8 Hektar groß und wird so Platz für 23 Bauplätze mit maximal 46 Wohneinheiten bieten.

Den ersten Anlauf für das Neubaugebiet startete die Bauverwaltung im Jahr 2017, als der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Kirchbühnd 2“ fasste. Jetzt soll das Verfahren gestoppt und neu gestartet werden: Hintergrund ist das Schreiben eines Rechtsanwalts, der im Auftrag der Bürgerinitiative „Talstraße-Mühlenstraße“ tätig wurde.

Versucht Achern mit beschleunigtem Verfahren Umweltprüfung zu umgehen?

Aus Gründen der „Rechtssicherheit“ empfahl die Stadtverwaltung nun, das Verfahren einzustellen und neu aufzurollen. Und zwar im beschleunigten Verfahren nach den Bestimmungen des Paragrafen 13b des Baugesetzbuchs. Dieser neue Paragraf ist umstritten, weil er ein beschleunigtes Verfahren zur Ausweisung neuen Wohnbaulands auf Außenbereichsflächen ermöglicht, indem er auf eine Umweltprüfung verzichtet und Abweichungen vom Flächennutzungsplan zulässt.

An dieser Stelle setzt auch die Kritik des Landesnaturschutzverbands an. Während das Gesetz vor allem deshalb geändert wurde, um mit einer Verfahrensbeschleunigung und -vereinfachung preisgünstigen Mietwohnungsbau am Stadtrand zu forcieren, gehe es wie im Fall des Neubaugebiets in Fautenbach eher um den vergleichsweise teuren Bau von Einzel- und Doppelhäusern.

Vor diesem Hintergrund mutmaßt Peter Huber als Sprecher des LNV-Arbeitskreises Ortenau 2, dass es der Stadt hauptsächlich darum gehe, keine qualifizierte Umweltprüfung vornehmen und obendrein keinen Ausgleich für Eingriffe schaffen zu müssen. Unter dem Strich stelle das Gebiet „Kirchbühnd 2“ mit den hier noch vorhandenen rund 200 Obstbäumen einen „geradezu einmaligen Naturraumtyp“ dar, so Huber und verweist auf die auch in Fautenbach vorhandenen innerörtliche Baulücken, die dem Wohnungsbau zugeführt werden könnten.

Dass sich der Gemeinderat von diesen Argumenten überzeugen lässt, ist eher nicht zu erwarten. Der Bau- und Umweltausschuss jedenfalls billigte in seiner jüngsten Sitzung das Vorgehen der Stadtverwaltung mit großer Mehrheit und stellte mit seinem Votum die Weichen für die Neuaufstellung des Bebauungsplans, einschließlich der Anordnung eines Bauland-Umlegungsverfahrens.

Die Acherner Bürger Liste (ABL) scheiterte mit ihrem Antrag, den Bebauungsplan nicht im beschleunigten, sondern im normalen Verfahren voranzutreiben. Immerhin fand ihr Antrag, Zisternen bindend vorzuschreiben, eine Mehrheit.

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