Zu einer dreijährigen Haftstrafe hat das Landgericht Baden-Baden einen 26-Jährigen aus Achern verurteilt. Die Liste der Anklagepunkte war lang und umfasste insgesamt 32 Einzeltaten die vom Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in neun Fällen über gewerbsmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in 20 Fällen, Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und Körperverletzung bis zur versuchten gefährlichen Körperverletzung reichten.
Nicht in allen Anklagepunkten konnte der Vorsitzenden Richter der zweiten Großen Strafkammer am Landgericht, Wolfgang Fischer, letztlich die Schuld des Angeklagten eindeutig nachvollziehen. Zudem konnte er hier und da auch den Einlassungen des Angeklagten folgen, der im Laufe des Verfahrens immer wieder von der Polizei errechnete Gramm-Zahlen nach unten korrigierte und darauf spekulierte, die Vorwürfe nicht geringer Mengen unter den Tisch fallen lassen zu können.
Angeklagter will Sucht überwinden
Die daraus resultierende Gesamtstrafe von drei Jahren wird der verurteilte Drogendealer zumindest größtenteils nicht hinter Schloss und Riegel absitzen müssen. Denn ein psychiatrisches Gutachten hatte dem 26-Jährigen eine Abhängigkeit bescheinigt und so wird er zunächst in einer Entziehungsanstalt untergebracht, wo er die Möglichkeit bekommen soll, seine psychische Abhängigkeit zu überwinden. Ein Wunsch, den der Angeklagte selbst auch bekundete, als er nach Abschluss der Plädoyers das letzte Wort hatte.
Dabei entschuldigte er sich dann auch für sein Verhalten und für sein aggressives Verhalten gegenüber der Polizeibeamten entschuldigte, die er am Tag seiner Festnahme bei der Wohnungsdurchsuchung durch Schläge und Bisse verletzt hatte. Zuvor hatte Staatsanwalt Michael Klose für die zur Last gelegten Taten eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren gefordert, ebenso die Einziehung diverser Drogen und eines Smartphones, die bei der Wohnungsdurchsuchung aufgefunden wurden.
Zudem sei ein geschätzter Gewinn von 13.690 Euro aus den Drogengeschäften einzuziehen. Berücksichtigen müsse man im Urteil die eindeutig bewiesenen gewerbsmäßigen Handlungen des Angeklagten. Und auch eine einschlägige Jugendstrafe von zehn Monaten, die seinerzeit zur Bewährung ausgesetzt worden waren, sei zu berücksichtigen.
Angeklagter wollte Beamten Waffe entreißen
Als besonders verwerflich bewertete Klose dann auch den massiven Widerstand des Angeklagten, der im Versuch gipfelte, einem der Beamten die Waffe zu entreißen. Sein Mandant habe in der Vergangenheit Drogen konsumiert und unter einem Beschaffungsdruck dann auch angefangen, als Dealer zu arbeiten, begann Verteidiger Gerhard Bräuer sein Plädoyer, in dem er seinen Mandanten dann auch völlig anders schilderte als zuvor die Staatsanwaltschaft.
Sein Mandant habe lange Jahre in Lohn und Brot gestanden, er habe eine Ausbildung abgeschlossen. Er lebe eigentlich ja auch in geordneten Verhältnissen und sei familiär eingebunden. Erst mit seiner Arbeitslosigkeit habe er angefangen zu dealen – um seine eigene Sucht zu finanzieren. Gar nicht einverstanden zeigte sich Bräuer mit der Vorgehensweise der Ermittlungsbehörden.
Denen warf er vor, Drogenmengen immer wieder nur geschätzt zu haben. Es seien keine Vergleichsmessungen vorgenommen worden und es gebe in vielen Fällen auch keine objektiven oder zumindest keine ausreichenden Tatsachen, die seinen Mandanten überführt hätten. So zum Beispiel den Besitz einer Haschischplatte, die zwar in der Wohnung gefunden worden sei, aber nie als Eigentum des Angeklagten zugeordnet werden konnte. Er hielt am Ende eine Strafe von zwei bis zweieinhalb Jahren für Tat- und Schuldangemessen.
Letztlich folgte Richter Wolfgang Fischer einigen Argumenten der Verteidigung und stellte im Urteil fest, dass in einigen der Anklagepunkte ein Freispruch erfolgen müsse. Fischer bestätigte den Einzug diverser aufgefundener Drogen, sowie eines Mobiltelefons, das für den Drogenhandel benutzt wurde. Ebenfalls eingezogen wird als so genannte Vermögensabschöpfung eine Summe von 5.660 Euro, die das Gericht als Gewinn aus den Drogenverkäufen errechnet hatte.