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Unerlaubt abgelagerte Erde

Acherner Erdaushub-Skandal beschäftigt jetzt das Gericht

Ein ohne Erlaubnis gelagerter Erdhaufen in Achern erhitzt seit einigen Wochen die Gemüter. Jetzt betritt auch das Amtsgericht die Bühne.

Streit um Erdhaufen geht weiter: Der Aushub lagert inzwischen auf dem Grundstück des künftigen Betreuten Wohnens.
Streit um Erdhaufen geht weiter: Der Aushub lagert inzwischen auf dem Grundstück des künftigen Betreuten Wohnens. Foto: Roland Spether

Der Acherner „Erdaushub-Skandal“ hat eine neue Wendung genommen: Eines der beteiligten Unternehmen hat den Spieß der Anschuldigungen nun umgedreht, gegen die Stadt gerichtet und die Justiz ins Spiel gebracht.

Es geht dabei um Schadstoffe in dem Erdaushub, der ohne Erlaubnis der Verwaltung auf deren Fläche auf dem früheren Gelände der Acherner Glashütte abgelagert worden ist.

Wir würden uns das Thema gern schenken.
Klaus Muttach, Oberbürgermeister von Achern

„Wir würden uns das Thema gern schenken, aber es geht jetzt um Schadensbegrenzung für die Stadt“, sagte Oberbürgermeister Klaus Muttach in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats, auf dessen Tagesordnung das Thema erneut stand.

Auf dem städtischen Grundstück für einen künftigen Kindergarten war vor Weihnachten Erde abgelagert worden, die sowohl von Arbeiten auf dem benachbarten Grundstück stammt, auf dem ein Mehrfamilienhaus entsteht, als auch von einer Baustelle in Gaggenau. Für beide Bauherren ist dasselbe Erdbauunternehmen aus Appenweier tätig.

Neue Dimensionen nimmt die Geschichte nun an, da das Erdbauunternehmen beim Amtsgericht einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen die Stadt Achern gestellt hat. Demnach dürfte die Stadt nicht mehr davon sprechen, dass der abgeladene Erdaushub schadstoffbelastet sei.

Im Gegenteil: „Die in dieser Erde nachgewiesenen Schadstoffe seien aus dem Boden des städtischen Grundstücks nach oben gezogen und hätten den Aushub kontaminiert“, erläuterte OB Muttach, wie das Unternehmen sich die Kontamination erklärt. Entschieden habe das Gericht bislang nicht.

Schadstoffgehalt nachgewiesen: sogenannte PAK

Das Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz des Landratsamts hatte bei Proben höhere Schadstoffgehalte als zulässig festgestellt. Der inzwischen vom städtischen Grundstück entfernte Aushub lagert weiterhin an anderer Stelle auf dem Glashüttengelände und wurde nach Schadstoffen getrennt und gesichert.

Dass das Material das städtische Grundstück kontaminiert haben könnte, sei „nicht ausschließbar, aber auch nicht wahrscheinlich“, heißt es in der Sitzungsvorlage. Dort, wo der Erdhaufen abgeladen worden war, seien zwar höhere Konzentrationen mit sogenannten polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) festgestellt worden als im Umfeld, Regressforderungen will die Stadt aber nicht anmelden: Auf dem betroffenen städtischen Gelände sei ohnehin vorgesehen gewesen, die obere Bodenschicht durch schadstofffreien Mutterboden zu ersetzen. Die chemischen Verbindungen der PAK sind unter anderem Bestandteil von Kohle und Erdöl.

Unterdessen könne man nicht alle Beteiligten über einen Kamm scheren, so Muttach. Während man mit zwei Parteien gute Möglichkeiten zur Klärung der Angelegenheit sehe, bleibe es mit der dritten Partei, dem Erdbauunternehmen, „spannend“. „Man muss hier sehen, wer eigentlich Täter und wer Opfer ist. Wenn man uns die Anwälte auf den Hals hetzt, kann man nicht mehr mit unserem Entgegenkommen rechnen“, sagte Klaus Muttach.

Mit in die Sache verwoben ist auch der Bauherr einer Seniorenanlage südlich der anderen beiden Grundstücke: Eine Brücke soll hier Pflegeheim und Betreutes Wohnen miteinander verbinden, die Stadt hatte die Zustimmung zur entsprechenden Sondernutzung des Straßenraums angesichts der Ereignisse zunächst gestoppt. Nun heißt es: Die Brücke könne zugelassen werden, wenn der Antragsteller die Folgekosten trägt, die sich im Zusammenhang mit der Brücke und dem darunterliegenden Straßenabschnitt ergeben könnten.

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